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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gemeinsames Portal für den Datenaustausch bei Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchung beschlossen

23.04.2010

Die norddeutschen Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verstärken ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchungen. Um den notwendigen Datenaustausch zukünftig durchführen zu können, werden die Länder ein vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung gestelltes Internet-Portal nutzen.

Im Rahmen der amtlichen Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen arbeiten die norddeutschen Länder schon seit einigen Jahren zusammen. Dazu werden Proben ausgetauscht, die dann von fachlich besonders qualifizierten Laboren untersucht werden. Die Zusammenarbeit erstreckt sich dabei auf die Kooperation in untersuchungstechnischen Fragen wie auch auf das Zusammenwirken bei der Beurteilung von Proben aus lebensmittelfachlicher und lebensmittelrechtlicher Sicht.

Um den Austausch der anfallenden Daten auf dem elektronischen Wege ohne zeitlichen Verzug zu ermöglichen, soll jetzt ein Internet-Portal genutzt werden, das das BVL eingerichtet hat. Dabei wird auf Seiten des BVL auf eine Datenverarbeitungsstruktur zurückgegriffen, die von allen Bundesländern für Meldungen an das Bundesamt genutzt wird.

Das Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin in Bremen erwartet von diesem Weg der Datenübermittlung eine Vereinfachung des Verfahrens im Rahmen der norddeutschen Kooperation, das gleichzeitig einen hohen Standard bei der Übertragungssicherheit und dem Datenschutz gewährleistet.