Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Senat spricht sich für die Zusammenlegung der beiden Eigenbetriebe „Bremer Entsorgungsbetriebe“ und „Stadtgrün Bremen“ aus

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat spricht sich für die Zusammenlegung der beiden Eigenbetriebe „Bremer Entsorgungsbetriebe“ und „Stadtgrün Bremen“ aus

02.12.2009

Eigenbetriebe „Bremer Entsorgungsbetriebe“ und „Stadtgrün Bremen“ aus

Der Senat hat in seiner Sitzung am 1. Dezember den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa gebeten, Maßnahmen für eine Zusammenlegung der beiden Eigenbetriebe „Stadtgrün Bremen“ und „Bremer Entsorgungsbetriebe“ einzuleiten. Gemeinsam mit den beiden Eigenbetrieben hat der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa in den vergangenen Monaten die Möglichkeit einer Kooperation oder Zusammenführung intensiv geprüft. Im Ergebnis waren sich die Beteiligten einig, dass eine Zusammenführung für beide Betriebe vorteilhaft ist.


„Eine Zusammenführung von Stadtgrün und BEB empfiehlt sich aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen“, so Senator Reinhard Loske. Die Stärken beider Eigenbetriebe führen in einem gemeinsamen Betrieb zu Qualitätsverbesserungen. „Es bestehen Chancen für eine effektive Aufgabenwahrnehmung trotz enger Haushaltsmittel im Interesse einer bestmöglichen Leistung für die Bürgerinnen und Bürger“, erwartet Senator Loske.


Einsparungen werden insbesondere durch einen gemeinsamen Standort und durch Synergien im Bereich der Verwaltung der Betriebe erreicht. Loske: „Das Geld wollen wir im Betrieb belassen und für Verbesserung der Grünpflege und Sauberkeit der Grünflächen einsetzen.“


Das Ressort erarbeitet nun einen Gesetzentwurf, mit dem aus den „Bremer Entsorgungsbetrieben“ und „Stadtgrün Bremen“ der neue „Umweltbetrieb Bremen“ wird. Das Gesetz soll, wenn es im kommenden Jahr beschlossen wird, rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft treten. Betroffen sind knapp 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weiterhin Beschäftigte der Stadtgemeinde bleiben. Der neue Betrieb hat insbesondere die Aufgaben der Planung, Bau und Pflege öffentlicher Grünanlagen, des Friedhofwesens, der Abwasserbeseitigung, der Gebührenerhebung für die öffentliche Abfallbeseitigung und des Betriebs der Blocklanddeponie.