Sie sind hier:

Sonstige

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht gesucht

10.06.2009

Das Statistische Landesamt - Wahlamt - teilt mit:

Bremer Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort in die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen aufnehmen lassen. Die neue fünfjährige Wahlperiode für die Geschäftsjahre 2010 bis 2015 der ehrenamtlichen Richter beginnt am 1. April 2010 beziehungsweise am 1. Juli 2010.


Für die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter in der Stadtgemeinde Bremen ist das Statistische Landesamt Bremen – Wahlamt – , An der Weide 14-16, 28195 Bremen, zuständig. In die stadtbremische Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht sind 154 Personen und für die Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht sind 40 Personen aufzunehmen.

Die ehrenamtlichen Richter wirken bei den mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die hauptamtlichen Richter mit. Zu den Aufgaben der Verwaltungsgerichte gehören z.B. Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet Asylrecht, Ausländerrecht, Bau- und Bodenrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Schul- und Hochschulrecht sowie Sozialrecht und Verkehrsrecht.


Nicht berufen werden können Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Mitglieder in Parlamenten, Beiräten und Deputationen sowie der Regierungen. Auch die Angestellten eines privaten Unternehmens, das mit einer Beteiligung von mehr als 50 Prozent der öffentlichen Hand gehört, können nicht berufen werden.

Im Übrigen soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der deutschen Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen, wobei insbesondere ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern angestrebt wird. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Stadt Bremen haben.

Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes nicht besitzen, sind von dem Ehrenamt ausgeschlossen.


Antragsformulare gibt es beim Statistischen Landesamt, Telefonnummern 361-88888 oder 361-10582.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2009.