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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator Nagel: Steigerung des maximalen Tagessatzes bei Geldstrafen schafft Gerechtigkeit

14.05.2009

In der nächsten Bundesratssitzung am Freitag, 15. Mai 2009, wird Bremen wie die anderen SPD-geführten Länder Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz die Erhöhung des Tagessatzes bei Geldstrafen von 5.000 Euro auf 30.000 Euro befürworten.

Senator Nagel: „Eine Geldstrafe muss für jeden, auch für den reichen Täter spürbar sein. Die Obergrenze darf nicht so niedrig sein, dass Täter mit sehr hohem Einkommen die Strafe praktisch aus der Portokasse zahlen können.“

Die Geldstrafe wird bestimmt durch die Anzahl der Tagessätze sowie die Höhe des einzelnen Tagessatzes. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen pro Tag. Sie soll als zweite Komponente neben der Orientierung an der persönlichen Schuld sicherstellen, jeden Täter entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit mit gleicher Wirkung zu treffen. Die bisherige Obergrenze von 5.000 Euro ist überholt. Die Erhöhung des maximalen Tagessatzes auf 30.000 Euro dient der Anpassung an die heutigen Gegebenheiten. In den letzten Jahren hat die Zahl der Steuerpflichtigen stark zugenommen, deren jährliches Einkommen über 5.000.000 Euro liegt.