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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vorsorgevollmacht sichert Recht auf Selbstbestimmung im Pflegefall

02.03.2017

Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch frühzeitig das Recht auf Selbstbestimmung sichern für den Fall, dass er oder sie wegen Pflegebedürftigkeit keine Entscheidungen mehr treffen kann.
Am Freitag, 10. März 2017, 15 Uhr, erläutert die Referentin Bettina Schmid von der Betreuungsbehörde im Pflegestützpunkt-Vahr, Berliner Freiheit 3, was bei der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht zu bedenken ist und wie diese aussehen sollte.

Der Eintritt ist frei.
Um Anmeldung unter Telefon 0421/6962420 oder per E-Mail unter der Adresse sarah.blumenstein@bremen-pflegestuetzpunkt.de.