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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremen trägt Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bundesrat nicht mit

Senatorin Stahmann: Das findet nicht meine Zustimmung

16.12.2016

Die geplante Absenkung von Sozialleistungen für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften ist im Bundesrat gescheitert, nachdem unter anderem das Bundesland Bremen gemeinsam mit anderen rot-grün regierten Ländern seine Zustimmung verweigert hat. Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wollte der Bund Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften wie gemeinschaftlich wirtschaftende Ehepaare behandeln und damit die Zahlungen pauschal auf 90 Prozent des vollen Regelsatzes kürzen. "Das hat mit der Lebenswirklichkeit von Geflüchteten in Übergangswohnheimen nichts zu tun", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport in Bremen. "Das findet nicht meine Zustimmung."

In der Begründung zur Gesetzesnovelle wird davon ausgegangen, dass Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften Kosten sparen, weil sie gemeinsam einkaufen und Fernsehgeräte sowie Internet-Anschlüsse gemeinsam nutzen. "Das kann im Ausnahmefall der Fall sein", sagte die Senatorin. "Aber aus meiner Sicht geht der Gesetzgeber damit an das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum. Das halte für nicht vertretbar."

Dabei enthalte der Gesetzesentwurf an anderer Stelle durchaus auch Verbesserungen. So sei zum Beispiel vorgesehen, dass Geflüchtete kleinere Einnahmen, die sie aus ehrenamtlicher Tätigkeit beziehen, behalten könnten. "Das kann ein Beitrag zur Integration sein – und eine Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit", sagte Stahmann. "Solche Instrumente brauchen wir."

Insgesamt sei der Gesetzesentwurf ein erneuter Beleg für ihre Forderung nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. "Das Existenzminimum ist für alle gleich, da darf es keine zwei Klassen geben." Mit der Abschaffung des AslybLG würden Geflüchtete behandelt wie andere Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII. So könnte zum Beispiel die Vermittlung in Arbeit unverzüglich ansetzen, und ein geringer Zuverdienst als Integrationsanreiz wäre ebenfalls möglich.