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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitgeber müssen Heimarbeitsplätze melden

16.01.2008

Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im vergangenen Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt haben, auch wenn es nur vorübergehend gewesen ist, müssen dies bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bis zum 31. Januar 2008 anzeigen.


Die für die Meldungen vorgeschriebenen Listenvordrucke sind bei der Dienststelle Doventorscontrescarpe 172 (Block D), 28195 Bremen, und bei der Gewerbeaufsicht in Bremen (Parkstraße 58/60) und Bremerhaven (Lange Straße 119) erhältlich.


Einzelheiten über die Meldepflicht sind den Amtlichen Bekanntmachungen in den Tageszeitungen zu entnehmen.