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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt Staatsvertrag anlässlich des Verkaufs von Anteilen an der Bremer Landesbank

Senatorin für Finanzen legt Kaufverträge vor: Unterzeichnung für nächste Woche geplant

01.11.2016

In seiner heutigen Sitzung (1. November 2016) hat der Senat den Staatsvertrag zum Verkauf der Anteile Bremens an der Bremer Landesbank an die Nord/LB beschlossen. Die Senatorin für Finanzen wird der Bremischen Bürgerschaft in der Novembersitzung darüber berichten.
Es ist geplant, dass sich die Bürgerschaft in ihrer Dezember-Sitzung mit dem Staatsvertragsgesetz befasst.

Verträge
Neben dem Staatsvertrag hat der Senat heute die weitgehend ausgehandelten Kauf- und Abtretungsverträge zur Kenntnis genommen und die Senatorin für Finanzen gebeten, die Kaufverhandlungen auf dieser Grundlage abzuschließen. Die Verträge erfüllen die Vereinbarungen, auf die sich die Träger der BLB im "Letter of Intent", am 31. August 2016 verständigt hatten.

Darin wird unter anderem festgelegt, dass die Freie Hansestadt Bremen (FHB) ein Mandat im Aufsichtsrat der BLB behält. Da die bisherigen Gremienmitglieder ihre Ämter zum Jahresende niederlegen werden, ist eine neue Vertreterin bzw. ein neuer Vertreter der FHB im Aufsichtsrat zu benennen.

Gesichert ist außerdem die Vergabepraxis der Fördermittel, die die BLB vergibt: Es wird seitens der Nord/LB sichergestellt, dass der Förderausschuss auch in Zukunft die Mittel hälftig an bremische und niedersächsische Antragsteller vergibt.
Die Trägerversammlung der Nord/LB entscheidet am morgigen Mittwoch, 2.11.2016, über die Verträge. Eine Unterzeichnung ist in der nächsten Woche geplant.

Unternehmensbeteiligungen
Wie im Letter of Intent verständigt, erhält die FHB neben einer Barzahlung drei Unternehmensbeteiligungen:

Während die BLG-Anteile direkt übertragen werden können, sollen die Anteile an der Brebau und an der GEWOBA zunächst auf zwei verschiedene Zwischenholdings übergehen.

Die Bankenaufsicht und die EU-Kommission hatten der FHB und den Trägern auferlegt, sich auf die Transaktionsstrukturen für den Verkauf der BLB bis zum Jahresende 2016 zu einigen. Detailfragen dürfen auch noch nach dem 31. Dezember 2016 geklärt werden. Der Senat hat sich vorgenommen, diese Detailfragen der Übertragungsvorgänge der BLB-Beteiligungen an Brebau und GEWOBA bis zum Jahresende 2017 zu lösen.

Bis die Verträge endgültig abgeschlossen werden können, müssen die Gremien der Banken sowie der Senat, die Bremische Bürgerschaft, der Haushalts- und Finanzausschuss, die Kartellbehörde und die EU-Kommission grünes Licht geben.

Im Download:
Der "Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –" zum PDF-Download (pdf, 30.9 KB)

Foto: Senatspressestelle