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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Elterngeld: Sozial- und Wirtschaftsressort schaffen Überbrückungslösung mit Hilfe der Bremer Aufbau-Bank

03.09.2016

Für Eltern, die durch die Bearbeitungsdauer beim Elterngeld in finanzielle Schwierigkeiten geraten, gibt es jetzt eine Überbrückungslösung: Die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB), die Förderbank des Landes Bremen, hilft in diesen Fällen mit einem zinslosen Überbrückungsdarlehen aus. Auf eine entsprechende Regelung haben sich das Sozial- und Wirtschaftsressort mit der BAB verständigt, die dem Wirtschaftssenator zugeordnet ist.

Für den Antrag bei der Bank benötigen Antragsteller eine Bescheinigung von der Elterngeldstelle über die Höhe der zu erwartenden Zahlungen. Anschließend kann der Antrag direkt bei der BAB in der Wachtstraße gestellt werden, und zwar frühestens vier Wochen nachdem die Unterlagen für das Elterngeld vollständig bei der Elterngeldstelle eingereicht wurden. "Um die Rückzahlung des Überbrückungsdarlehens müssen die Eltern sich nicht kümmern, die späteren Zahlungen werde direkt mit der Bank verrechnet", sagte Senatorin Stahmann. "Dazu müssen die Eltern lediglich bei der Elterngeldstelle eine Abtretungserklärung in Höhe der Überbrückungszahlung unterschreiben."

"Wir wollen Eltern, die dringend auf das Geld angewiesen sind, nicht hängen lassen", so die Senatorin weiter. Gerade die erste Zeit mit einem Neugeborenen sei ohnehin aufreibend, "da will man nicht auch noch unverschuldet in finanzielle Nöte geraten." Ekkehart Siering, Staatsrat beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und Vorsitzender des Aufsichtsrates bei der BAB sagt: "Wir haben mit der Bremer Aufbau-Bank ein schlankes Verfahren gefunden, mit dem wir den Eltern sehr entgegenkommen. Ich freue mich, dass die Bank auch in ihrer sozialpolitischen Funktion für Bremen sichtbar wird."

Wirtschaftsstaatsrat Ekkehart Siering
Wirtschaftsstaatsrat Ekkehart Siering: Ich freue mich, dass die Bremer Aufbau-Bank auch in ihrer sozialpolitischen Funktion für Bremen sichtbar wird

Senatorin Stahmann nutzte die Gelegenheit, Eltern darauf hinzuweisen, dass eine Geburtsurkunde für den Elterngeld-Antrag nicht vorliegen muss. Die Behörde akzeptiere zunächst auch jeden anderen Nachweis über die Geburt des Kindes, etwa eine Bescheinigung der Geburtsklinik oder der Krankenkasse. Die Geburtsurkunde könne – und müsse – innerhalb einer Frist von sechs Monaten allerdings nachgereicht werden. Nur so lasse sich sicherzustellen, dass für dasselbe Kind nicht an zwei Stellen Elterngeld gezahlt werde.

Die Bearbeitungsdauer für das Elterngeld sei derzeit sechs bis acht Wochen länger als vorgesehen. "Wir verfehlen damit unser Ziel, das Elterngeld innerhalb von vier Wochen auszuzahlen", räumte Senatorin Stahmann ein. Grund seien unter anderem die komplizierteren Regelungen durch das neue Elterngeld Plus und die Tatsache, dass zunehmend beide Eltern vom Elterngeld Gebrauch machten. "Das erhöhte einerseits den Beratungsaufwand, andererseits die Zahl der Anträge." Die Senatorin geht davon aus, dass beide Faktoren sich in Zukunft noch verstärken: "Darum stocken wir das Personal in der Elterngeldstelle dauerhaft um vier volle Stellen auf." Das sei ein Stellenplus von rund 35 Prozent. Zwei Kräfte im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen seien bereits als Unterstützung angekommen, die übrigen Stellen seien im Ausschreibungsverfahren. "Ziel ist, dass wir die Anträge wieder in vier Wochen bearbeiten", sagte die Senatorin. Das sei bis ins Frühjahr hinein auch Standard gewesen, danach hätten sich die Rückstände allmählich aufgebaut. Deshalb sei nun diese Überbrückungslösung mit der BAB vereinbart worden.

Fotos: Senatspressestelle