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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizgipfel: Deutliches Zeichen gegen extremistische Straftaten

Günthner: Hasskriminalität im Netz konsequent verfolgen

17.03.2016

Auf Einladung von Bundesjustizminister Heiko Maas trafen sich heute (17.03.2016) die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder in Berlin, um ein deutliches Zeichen des Rechtsstaates gegen die Zunahme extremistischer Straftaten und Hasskriminalität sowie für deren wirksame Verfolgung zu setzen.
Justizsenator Martin Günthner begrüßt die Initiative des Bundesjustizministers und die Ergebnisse des heutigen Justizgipfels: "Die Botschaft ist klar: Fremdenhass, Extremismus, Antisemitismus und Terrorismus haben in Deutschland keinen Platz. Wenn aus politischen Motiven Flüchtlingsheime angesteckt werden, ist der Staat auf allen Ebenen gefordert, konsequent durchzugreifen. Es ist Aufgabe der Justiz von Bund und Ländern, durch konsequente und entschlossene Strafverfolgung und Strafvollstreckung einen klaren Beitrag zu leisten."

Auf Basis eines aktuellen Lageberichts von BKA-Präsident Holger Münch und Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank tauschten sich die Justizministerinnen und Justizminister über die Situation in den Ländern aus. Sie betonten dabei die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen u.a. zur Effektivierung der Strafverfolgung, zur Präventions- und Ausstiegsarbeit sowie zur Erfassung und Evaluation der Strafverfahren. Dabei wurden die Erfahrungen mit der Einrichtung von Sonderdezernaten bei den Staatsanwaltschaften, die Förderung des Informationsaustausches zwischen den Behörden von Bund und Ländern zur frühzeitigen Identifizierung von Netzwerken, die Bedeutung einer Evaluation der Strafverfahren zu den unterschiedlichen Phänomen aus dem Bereich der politischen Kriminalität sowie die Wirksamkeit einer umfassenden Präventions- und Ausstiegsarbeit auch in Justizvollzugsanstalten als positive Ansätze bewertet. Unverzichtbar sind nach übereinstimmender Bewertung der Justizministerinnen und Justizminister allerdings eine angemessene Personalausstattung der Justiz und eine auskömmliche dauerhafte Finanzierung etwa von Ausstiegsprogrammen.

Als ein zentrales Handlungsfeld sieht Bremens Justizsenator die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet. Günthner: "Dies hat inzwischen völlig unakzeptable Formen angenommen und ist als ein Angriff auf den demokratischen Staat zu verstehen. Dem entsprechend muss darauf reagiert werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, der als Nährboden krimineller Machenschaften dienen darf. Somit darf auch die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer untereinander nicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ausgenutzt werden können." Bremen ist daher zusammen mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein Mitantragsteller einer Hamburger Bundesratsinitiative, durch die vorhandene Gesetzeslücken bei einer Begehung der Straftaten aus dem Ausland kompromisslos geschlossen werden sollen.
Bestätigt sieht Günthner sich in seinem zähen Ringen um die zum 1. August 2015 in Kraft getretene Änderung der Strafzumessungsvorschriften des Strafgesetzbuches. Die Gerichte haben demnach die Beweggründe und Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Ziele zu berücksichtigen. Dies war ein deutliches und richtiges Signal, dass die Gesellschaft Straftaten nicht duldet, die sich gegen Personen richtet allein oder vorwiegend wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Statuts.