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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Amt für Straßen und Verkehr bleibt vom 28. bis 31.Dezember geschlossen

Anträge können zwischen den Feiertagen gestellt werden

16.12.2015

Das Amt für Straßen und Verkehr bleibt zwischen den Feiertagen von Montag bis Donnerstag (28. bis 31. Dezember 2015) für Publikumsverkehr geschlossen. Davon betroffen ist auch das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Anträge per Internet (www.asv.bremen.de), E-Mail oder Post auch über die Öffnungszeiten hinaus zuzusenden.

Das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr stellt unter anderem Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Umweltzone für Handwerker und Bewohnerparkausweise aus.

Informationen zur Umweltzone können unter www.umweltzone.bremen.de eingesehen werden.