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Der Senator für Inneres und Sport

Falschparker behindern Müllabfuhr im Viertel

17.12.2003

Verkehrsüberwacher kontrollieren die Fahrtstrecken vorab

Die knapp bemessenen Parkplätze im Viertel sind ein altbekanntes Problem. Viele Autofahrer greifen deshalb in ihrer „Not“ auf andere Stellflächen zurück, die eigentlich keine sind. Dabei werden die anderen Verkehrsteilnehmer durch die parkenden Fahrzeuge behindert. Der Gehweg wird als Stellplatz benutzt, so dass Fußgänger behindert werden. Die notwendige Durchfahrtsbreite von drei Metern wird nicht gewahrt. Dadurch gibt es in den Einmündungsbereichen für größere Fahrzeuge keine ausreichenden Kurvenradien mehr.


Mit solch zugeparkten Straßen hat insbesondere die ENO bei ihrer wöchentlichen Müllabfuhr im Viertel zu kämpfen. Es soll sichergestellt werden, dass die Müllabfuhr auch im Interesse der hierfür zahlenden Bürger künftig ordnungsgemäß in allen Straßen erfolgen kann. Deshalb hat die ENO im Zusammenwirken mit dem Ortsamt Mitte, dem Amt für Straßen und Verkehr und dem Stadtamt nach einer Lösung gesucht. Es ist vorgesehen, dass mittwochs, wenn die Müllabfuhr durchgeführt wird, Verkehrsüberwacher des Stadtamtes schon vorab die Fahrtstrecken der Müllfahrzeuge auf Falschparker hin kontrollieren. Werden Verstöße festgestellt, wird verwarnt und notfalls auch abgeschleppt. Anwohner sowie Falschparker sollen aber nicht von dem künftigen Vorgehen überrumpelt werden. Die ENO wird die Betroffenen zunächst durch farbige, an den Fahrzeugen angebrachte Informationsblätter davon in Kenntnis setzen, dass sie die Arbeit der ENO behindern. Auf diesem Informationsblatt befindet sich auch eine Übersichtskarte, in welchen Straßen es erfahrungsgemäß für die ENO – Fahrzeuge besonders eng ist.


Seit Mitte Dezember haben die Verkehrsüberwacher des Stadtamtes ihre Kontrollen aufgenommen. Bis Weihnachten wird aber auf „echte“ Verwarnungen verzichtet. Die betroffenen Falschparker werden durch Hinweiszettel am Fahrzeug auf ihren Verstoß aufmerksam gemacht. Danach wird es für die Falschparker im Viertel allerdings ernst werden. Das Amt für Straßen und Verkehr wird zusätzlich weiße Markierungen auf der Straße, insbesondere in betroffenen Einmündungsbereichen und anderen Engstellen aufbringen, um das hier ohnehin schon bestehende gesetzliche Halteverbot noch einmal zu verdeutlichen. So wird es für Parkplatzsuchende auch besser erkennbar sein, an welchen Stellen ein abgestelltes Fahrzeug zu einer Behinderung wird.