Bei großen Bauprojekten kam es in der Vergangenheit vor, dass die ursprüngliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die zum Zeitpunkt der Grundsatzentscheidung erstellt wurde, bei der Ausschreibung veraltet war. Durch die heute (3. Februar 2015) vom Senat beschlossene Konkretisierung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ist eine Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgeschrieben. Danach gilt:
Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: "Gerade bei Projekten, die sich über einen langen Zeitraum hinziehen, können sich die zugrundeliegenden Prämissen erheblich verändern. Darüber müssen die zuständigen Gremien zeitnah informiert werden. Eine aktualisierte, veränderte Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nicht automatisch ein Beleg für eine schlechte ursprüngliche Planung. Wenn beispielsweise Konkurrentenklagen den Baubeginn verzögern und in diesem Zeitraum die Stahlpreise steigen, ist das nicht vorhersehbar. Welche Gründe auch immer eine veränderte Kostenentwicklung verursachen, Senat und Parlament müssen zeitnah informiert werden."