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Der Senator für Finanzen

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Bauprojekten regelmäßig aktualisieren

03.02.2015

Bei großen Bauprojekten kam es in der Vergangenheit vor, dass die ursprüngliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die zum Zeitpunkt der Grundsatzentscheidung erstellt wurde, bei der Ausschreibung veraltet war. Durch die heute (3. Februar 2015) vom Senat beschlossene Konkretisierung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ist eine Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgeschrieben. Danach gilt:

  • Kostensteigerungen müssen zu einer aktualisierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung führen. Eine solche erneute Überprüfung der Kosten-Nutzen-Analyse wird zwingend erforderlich, wenn die Kostensteigerung über zehn Prozent oder über 50.000 Euro beträgt. Eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung muss den zuständigen Gremien (beispielsweise Fachdeputationen sowie Haushalts- und Finanzausschuss) vorgelegt werden.
  • Vor Ausschreibung eines Projekts ist eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen

Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: "Gerade bei Projekten, die sich über einen langen Zeitraum hinziehen, können sich die zugrundeliegenden Prämissen erheblich verändern. Darüber müssen die zuständigen Gremien zeitnah informiert werden. Eine aktualisierte, veränderte Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nicht automatisch ein Beleg für eine schlechte ursprüngliche Planung. Wenn beispielsweise Konkurrentenklagen den Baubeginn verzögern und in diesem Zeitraum die Stahlpreise steigen, ist das nicht vorhersehbar. Welche Gründe auch immer eine veränderte Kostenentwicklung verursachen, Senat und Parlament müssen zeitnah informiert werden."