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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitssenatorin: Kläger geht vor OVG leer aus

05.09.2001

Hilde Adolf bedauert, dass es nicht an sechs Sonnabenden längere Öffnungszeiten geben kann

An sechs Sonnabenden im September und Oktober dieses Jahres, so hatte es der Senat beschlossen, sollte es den Geschäften in den Bremer Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld gestattet sein, ihre Türen bis 18 Uhr offen zu lassen. Grundlage für die Verordnung war Paragraph 16, Absatz 1 des Ladenschlussgesetzes, wonach „Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 6 Werktagen bis spätestens 21 Uhr geöffnet“ sein dürfen. Mit der Verordnung, die im Ergebnis auf breiter Basis vom Einzelhandel und von der Gewerkschaft akzeptiert worden war, sollten die Möglichkeiten des Ladenschlussgesetzes weitestgehend ausgeschöpft werden. Dies wäre im übrigen den Geschäften in der Innenstadt zugute gekommen, die durch die Baustellen arg gebeutelt sind.

Die Termine und die Anlässe sollten sein: 15. September (Start des Musicals „Hair“ sowie die Fachausstellung „hafa“), 22. September (Musikfest Bremen und „hafa“), 29. September (Musikfest Bremen), 6. Oktober (Hallenreitturnier „euroclassics“, 13. Oktober (Ernst-Barlach-Doppel-Ausstellung) und 20. Oktober (Bremer Freimarkt).

Die „real – SB-Warenhaus GmbH“, eine Tochter der Metro AG, hat gegen diese Verordnung ein Normenkontrollverfahren angestrengt und das angerufene Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat die Verordnung daraufhin teilweise für nichtig erklärt, weil die Anlässe am 29. September sowie am 6. und 13. Oktober keine Ausnahmen rechtfertigten. Ansonsten bleibt es bei der räumlichen Begrenzung längerer Öffnungszeiten zu den Anlässen Freimarkt und „hafa“ auf die Innenstadt.

Ein großzügiges Kompromiss-Angebot der Senatorin für Arbeit, Hilde Adolf, hatte das Unternehmen im Vorfeld der heutigen Entscheidung des OVG ausgeschlagen. Das Angebot sah vor, zu den Anlässen Freimarkt und „hafa“ an insgesamt drei Sonnabenden für das gesamte Stadtgebiet südlich der Lesum längere Öffnungszeiten zuzulassen. Die übrigen drei Sonnabende sollten auf die Innenstadt beschränkt sein. „Das Verhalten von Metro ist für mich unverständlich. Hätte die Metro AG unser Angebot auf eindeutiges Anraten des Gerichts angenommen, stünde sie jetzt nicht mit leeren Händen da“, stellte die Senatorin fest.

„Ich bedauere, dass die Geschäfte der Innenstadt aufgrund des Antrags des Unternehmens Metro jetzt nicht mehr in der Lage sind, an sechs Samstagen länger zu öffnen. Dies hätte den Geschäften – auch einem großen Metro-Kaufhaus in der City – gerade jetzt während der Umbauphase der Innenstadt sehr geholfen“, sagte Senatorin Adolf.