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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Imker müssen Standorte der Bienenvölker melden

09.08.2000

Sperrgebiete sollen die Ausbreitung der „Faulbrut“-Seuche verhindern

Im Land Bremen bestehen derzeit drei Bienenseuchen-Sperrgebiete, in denen sämtliche Bienenvölker auf Ausbruch der sogenannten Amerikanischen Faulbrut untersucht und erkrankte Völker abgetötet werden müssen.

Während diese Krankheit für Menschen völlig ungefährlich ist und der Honig unbedenklich verzehrt werden kann, stirbt die Bienenbrut nach der Ansteckung mit dem Erreger ab. Die Ausbreitung erfolgt durch Räuberei von gesunden Bienen in kranken, abwehrschwachen Bienenvölkern, in einem Umkreis von wenigen Kilometern. Aber auch Imker wandern mit unerkannt erkrankten Bienenvölkern und verbreiten so die Bienenseuche. Dies soll durch Sperrgebiete mit dem Wanderverbot für die dort stehenden Bienenvölker vermieden werden. Die Imker leiden unter den Einschränkungen im Sperrgebiet, da sie ihre Bienen von dort nicht mehr verstellen dürfen.

Der Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) hat nach eigenen Angaben Probleme bei der Seuchenbekämpfung, da bisher nicht alle Imker in den Sperrgebieten bekannt sind. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, muss der LMTVet unverzüglich über die Standorte der Bienenvölker informiert werden. Organisierte Imker können sich über ihren Imkerverein melden lassen – unorganisierte Imker und Wanderimker müssen sich spätestens bis 15. September 2000 schriftlich beim Veterinärdienst melden.

Seit Ende April 2000 besteht prinzipiell für sämtliche Bienenvölker, auch außerhalb von Seuchen-Sperrgebieten, bundesweit eine Meldepflicht. So ist in der Zukunft die Seuchenbekämpfung durch schnelles Handeln der Veterinärbehörde möglich. Schließlich bedeutet die Amerikanische Faulbrut für den betroffenen Imker einen großen Verlust und viel Arbeit. Je eher die Krankheit erkannt wird, desto geringer ist der Schaden.


Die schriftliche Meldung ist in Bremen an den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen, Große Weidestr. 4-16, 28195 Bremen oder per Fax 361-17466 zu richten. Auskünfte unter 361-10704 und 361-17463. In Bremerhaven muss die Meldung erfolgen an den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen, Freiladestr. 1, 27572 Bremerhaven, Fax 0471-71875. Auskünfte unter Tel. 0471-75039.