Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen

Entwürfe der Haushaltspläne und Haushaltsgesetze 2006/2007 beschlossen

06.02.2006

Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Wir müssen unsere berechtigten Ansprüche auf externe Hilfen weiterhin mit Eigenanstrengungen zur Haushaltssanierung untermauern“

Aus der heutigen Senatssitzung (6.2.2006):

Die Entwürfe der Haushaltspläne und Haushaltsgesetze 2006/2007 sind zu weiteren Beratungen und zur Beschlussfassung an die Bremische Bürgerschaft auf den Weg gebracht worden: Nach Mitteilung von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (6.2.2006) die entsprechenden Entwürfe für die Haushaltsjahre 2006/2007 beschlossen. Im Parlament soll die erste Lesung in der am 22. Februar beginnenden Sitzungswoche stattfinden: „Nach langwierigen Beratungen ist es uns endlich gelungen, der Bürgerschaft die Entwürfe der Haushaltspläne und Haushaltsgesetze vorzulegen, um dort die Beratungen ohne zeitliche Verzögerungen sicher zu stellen“. Senator Dr. Nußbaum äußerte in diesem Zusammenhang gleichzeitig die Erwartung, dass sich der Senat jetzt auch der Verantwortung stellt, die bereits beschlossenen zweimal 30 Mio. € Investitionskürzungen kurzfristig aufzulösen.


Im Jahre 2005 hatte Bremen ein bereinigtes Haushaltsvolumen von rund 3.843 Mio. €. Die vergleichbare Summe beträgt in 2006 rund 3.785 Mio. €. Dies bedeutet ein Minus von 1,5 Prozent. Für 2007 steigen die Ausgaben um 1,3 Prozent an. Dies ist begründet in den steigenden Zinslasten durch die jährliche Neuverschuldung. Der Senat geht in seinen Haushaltsentwürfen selbstverständlich davon aus, dass die Ressorts die sich aus der 3 %igen Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 2007 ergebenden Mehrbelastungen selbst erwirtschaften.


Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Wir müssen auch weiterhin deutliche und erkennbare Eigenanstrengungen zur Haushaltssanierung unternehmen, um unsere beabsichtigte Klage auf externe Hilfen vor dem Bundesverfassungsgericht glaubhaft zu untermauern. Dies gilt auch für die von uns angestrebten Verhandlungen mit Bund und Ländern über eine gerechtere Finanzverteilung, um die Existenz des Landes langfristig zu sichern“. So sei es beispielsweise nicht länger hinnehmbar, dass Bremen im gegenwärtigen System nicht entsprechend seiner wirtschaftlichen Stärke berücksichtigt werde: „Es ist längst überfällig, dass hier die bundesstaatliche Gemeinschaft endlich zu einer akzeptablen Lösung kommen muss“.


Da die nach Art. 131 a der Bremischen Landesverfassung zulässige Kreditaufnahme nicht eingehalten werden kann, besteht zwischen allen in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen und dem Senat die Vereinbarung, dass der Senat einen Nachweis darüber führt, dass sämtliche in den Haushalten 2006/2007 veranschlagten Ausgaben aufgrund des Bundesrechts, des Landesverfassungsrechts oder aus sonstigen Gründen unabdingbar sind. Dieses Verfahren wird entsprechend der Regelungen des Landes Berlin angewendet. Dort hatte der Verfassungsgerichtshof in einer vergleichbaren Haushaltssituation entsprechende Auflagen gemacht. Der Materialband zu den bremischen Haushalten enthält damit erstmalig entsprechende Begründungen für die rund 190 Produktgruppen.


Ebenso wie die Einsparbeträge bei den Investitionen werden die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe, Sondervermögen und Stiftungen öffentlichen Rechts wegen ihrer unmittelbaren Abhängigkeit von dem Ausgleichskonzept des Senats bis zur 2. Lesung der Bremischen Bürgerschaft nachgereicht werden.


Noch nicht berücksichtigt sind des Weiteren die Auswirkungen der Beschlüsse der Bundesregierung. Hier wird sich insbesondere die Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 % auswirken (1% Erhöhung = rechnerisch rund 35 Mio. €). An der Ermittlung der Gesamtauswirkungen wird zur Zeit noch gearbeitet. Die Ergebnisse werden der Bremischen Bürgerschaft nachgereicht.


Für die „haushaltslose Zeit“ bis zur 2. Lesung der Haushalte (im Juni 2006) hatte der Senat bereits am 27. Dezember 2005 restriktive Regelungen auf der Grundlage des Artikel 132 a der Landesverfassung beschlossen, so dass die Verwaltungen einen Handlungsrahmen für die Haushaltsbewirtschaftung haben.



Die wichtigsten Haushalts-Kennzahlen:

































2006 2007
bereinigtes Haushaltsvolumen 3.785 Mio. € 3.835 Mio. €
Nettokreditaufnahme 975 Mio. € 900 Mio. €
Überschreitung der
zulässigen Kreditaufnahme
555 Mio. € 500 Mio. €
Zuwachsrate (Anschlag/Anschlag) - 1,5 % + 1,3 %
Zins-/Steuerquote (Verhältnis
der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen)
24,0 % 25,9 %


Die Aufteilung des Haushaltsvolumens auf die einzelnen Produktpläne ergibt das anliegende Dokument (die Zahlen sind noch um die im weiteren Verfahren aufzuteilenden Kürzungsbeträge (je 30 Mio. € in 2006 und 2007 sowie 10 Mio. € in 2006) zu bereinigen):


PDF-Anlage [15 KB]


Das Gewicht der Haushaltsentwürfe und der weiteren Unterlagen: 8,5 kg Transparenz


Die Entwürfe zum Doppelhaushalt 2006/2007 umfassen insgesamt 3.189 Seiten. Das ergibt insgesamt eine Höhe von 18,7 cm und ein Gewicht von 8.470 Gramm.

Dazu gehören der Haushaltsplanentwurf der Freien Hansestadt Bremen (Land), der Haushaltsplanentwurf der Stadtgemeinde Bremen, der Gesamtplanentwurf Land und Stadtgemeinde, der Stellenplanentwurf (Land), der Stellenplanentwurf (Stadtgemeinde Bremen), der Stellenplan Ausgegliederte Einrichtungen, der Anlagenband zum Stellenplan, der Produktgruppenhaushaltsentwurf Land und Stadtgemeinde, der Produktgruppenstellenplanentwurf Land und Stadtgemeinde sowie die Darlegung der Erforderlichkeit von Ausgaben und der Ausschöpfung von Einnahmequellen (im Zusammenhang mit der Überschreitung der Kreditobergrenze nach Art. 131a LV.