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Der Senator für Finanzen

Die Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2005 überprüfen

27.09.2004

Der Senator für Finanzen rät:

Ab 2005 tritt die letzte Stufe der Senkung des Steuertarifs in Kraft. Für Arbeitnehmer-Ehegatten kann daher die Überprüfung der Steuerklasse ratsam sein. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben der Änderung des Steuertarifs auch geänderte Lohn- und Gehaltsverhältnisse sowie Änderungen in den persönlichen Verhältnissen die bisherige Steuerklassenwahl in Frage stellen können. Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, könnten bekanntlich zwischen den Steuerklassenkombinationen IV / IV und III / V wählen. Als Faustregel gelte, dass die Kombination IV / IV für die Ehegatten dann am günstigsten sei, wenn beide gleich viel verdienen. Die Kombination III / V sei dann zu wählen, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte etwa 60 v.H. und der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte etwa 40 v.H. des gemeinsamen Einkommens erzielt.


Um den betreffenden Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben die Finanzbehörden Tabellen ausgearbeitet, aus denen die Arbeitnehmer-Ehegatten nach der Höhe ihres Arbeitslohnes feststellen können, bei welcher Steuerklassenkombination die geringste Lohnsteuer zu entrichten ist. Über die Höhe der Jahresteuerschuld besagen die Tabellen jedoch nichts Abschließendes; dies bleibt der Veranlagung zur Einkommensteuer vorbehalten. Dazu weist Senator Dr. Nußbaum auch auf das auf der Internetseite des Senators für Finanzen abrufbare Info-Heft „Lohnsteuer 2005“ www.bremen.de/finanzsenator/Kap2/Kap2_1_1.html hin. Die Tabellen sowie ein entsprechendes Merkblatt liegen bei den bremischen Finanzämtern bzw. bei den Lohnsteuerkartenstellen der Meldebehörden aus; sie sind auch unter der oben angegebenen Internet-Seite abrufbar.

Bei der Wahl der Steuerklassen sollten Ehegatten auch bedenken, dass die Höhe des Nettoeinkommens jeden Arbeitnehmers die Höhe von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Mutterschaftsgeld usw. beeinflussen kann. Deshalb sollten Arbeitnehmer, die damit rechnen, in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen für sich in Anspruch nehmen zu müssen, vor der Neuwahl der Steuerklassen den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.