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Der Senator für Finanzen

Finanzamt Bremen-Mitte erinnert an Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer

18.02.2000

Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert alle steuerpflichtigen Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 1999 zum 1. März 2000.


Eine Steuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahreserklärung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungssteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht (sollten sich die steuerlichen Verhältnisse gegenüber dem Vorjahr geändert haben, ist eine berichtigte Anmeldung abzugeben). Die Steuerschuldner werden gebeten, die Zweitwohnungssteuer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte bis zum 1. März 2000 zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen.