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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Aus der Deputation für Bildung: Fördermaßnahmen zur Senkung der Wiederholerquote

20.01.2005

Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat die Deputation heute (20.01.2005) über die Vorbereitung einer Pilotphase von Maßnahmen zur Senkung der Wiederholerquote informiert. Danach sollen an den acht Werktagen der Osterferien 2005 Fördermaßnahmen in bis zu acht Schulen stattfinden, durch die versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler in Deutsch, Mathematik und Englisch gezielt fachlich gefördert werden sollen. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Mitteilung über das Förderangebot; die Teilnahme ist freiwillig.


Die Förderung selbst erfolgt auf der Basis der Förderempfehlung der jeweiligen Fachlehrkraft durch kompetentes Lehrpersonal; dabei ist u.a. an den Einsatz von Referendarinnen oder Referendaren, Werkstudenten oder -studentinnen gedacht, beschäftigt durch die vor Ort aktiven Träger anderer Förder- oder auch Ganztagsmaßnahmen.


Insgesamt sollen in dieser Pilotphase bis zu 420 Bremer Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt auf den Bildungsgängen Real- und Hauptschule, weil in diesen Schulformen die Quote der Wiederholer/innen nachweislich am höchsten ist, die Teilnahmemöglichkeit ist aber nicht auf diese Bildungsgänge begrenzt.


Folgende Schulen haben sich bereit erklärt, Fördermaßnahmen durchzuführen: Integrierte Stadtteilschule (ISS) Sandwehen, Schulzentrum (SZ) Lehmhorster Straße, ISS Carl-Goerdeler Straße / Dependance Otto-Braun-Straße, ISS Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule, SZ Koblenzer Straße, SZ Obervieland, SZ Drebberstraße. Die Fördergruppen werden jeweils aus betroffenen Schülerinnen und Schülern der genannten Schulen gebildet. Eine Regionalisierung oder gar eine Flächendeckung sind in der Pilotphase weder sinnvoll noch realisierbar. Es ist allerdings beabsichtigt und in Vorbereitung, für betroffene Schülerinnen und Schüler durchgängiger Gymnasien der Innenstadt eine weitere Fördermaßnahme regional anzubieten.


LRS-Erlass beschlossen
Die Deputation für Bildung hat heute die vom Senator für Bildung und Wissenschaft vorgelegten Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben beschlossen (LRS-Erlass). Danach werden alle Schülerinnen und Schüler in den ersten beiden Klassen der Grundschule getestet. Für Kinder mit LRS-Problemen wird ein Förderplan erstellt. Die Förderung, auf die ein Anspruch besteht, wird gegebenenfalls auch nach der Grundschule fortgesetzt. Kindern, die unter ihrer Schwäche besonders leiden, können zusätzlich heilpädagogische Therapien als so genannte Eingliederungshilfe gewährt werden. Über die Gewährung entscheidet der Ambulante Sozialdienst Junge Menschen in Bremen bzw. der Soziale Dienst für Jugend und Familie in Bremerhaven.
Wenn trotz der Förderung die Leistungen wegen mangelnder Fähigkeiten im Lesen und Schreiben nicht ausreichend sind, hat die Schule zu prüfen, ob so genannte Nachteilsausgleiche gewährt werden können, z.B. mehr Zeit bei Klassenarbeiten, Hilfsmittel, andere Aufgaben.
Eine andere Möglichkeit ist der Notenschutz: Bei der Benotung in Deutsch und/oder Fremdsprachen bleibt die Teilleistung in der Rechtschreibung unbeachtet, es ist also so zu benoten, als ob die Schwäche nicht existiert. Oder es können die mündlichen Leistungen stärker gewichtet werden. Dies ist jeweils im Zeugnis zu vermerken. Die Eltern müssen damit einverstanden sein.


In den Sekundarstufen I können Schülerinnen und Schüler trotz nicht ausreichender Leistungen in Deutsch oder Fremdsprachen versetzt werden, wenn diese Leistungen auf die Lese-Rechtschreibschwäche zurückzuführen sind.
Bei Abschluss- und Abgangszeugnissen der Sekundarstufe I kann in der Benotung ebenfalls die Lese-Rechtschreibschwäche berücksichtigt werden. Die Schwäche wird aber im Zeugnis vermerkt. Erwachsene Schüler und Erziehungsberechtigte müssen aber damit einverstanden sein. Gleiches gilt für die Sekundarstufe II, hier muss der Notenschutz jedoch vor Eintritt in die Abschlussklasse beantragt, die Schwäche von den zuständigen Einrichtungen diagnostiziert und eine Genehmigung durch die Schulaufsicht ausgesprochen werden.


Verordnung über Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I
Die Deputation für Bildung hat sich heute mit dem Entwurf einer Verordnung über Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I befasst. Die Verordnung legt fest, dass zukünftig an Schulen in Bremen die Abschlüsse nach der Jahrgangsstufe 10 nur durch das Bestehen einer Prüfung erworben werden können.
Die vorgelegte bremische Regelung sieht vor, dass wie in allen Bundesländern für die betroffenen Bildungsgänge schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der 1. Fremdsprache stattfinden. Jeder Schüler bzw. jede Schülerin wird mindestens in einem Fach mündlich geprüft. Die Prüflinge können sich ein Fach auswählen. Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden zentral und auf die Bildungsgänge bezogen gestellt. Die mündliche Prüfung kann wie in einigen anderen Bundesländern auch durch eine Prüfung in einer anderen Prüfungsform ersetzt werden. Der Entwurf der Verordnung geht jetzt in das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren.


Schulentwicklung in Osterholz
Die Deputation für Bildung hat auf ihrer heutigen Sitzung die bisherigen Planungen zur Schulentwicklung in Osterholz unterstützt. Das Konzept für die Entwicklung soll mit den beteiligten Schulen weiter konkretisiert und soll zur Februarsitzung der Deputation für Bildung vorgelegt werden.
Die Schulleitungen der Region Osterholz hatten Mitte Dezember dem Senator für Bildung und Wissenschaft ihre gemeinsamen Vorstellungen für die Schulentwicklung in ihrem Stadtteil vorgelegt. Danach soll es künftig neben der Gesamtschule Ost zwei Schulen mit einem besonderen Profil geben – zum einen am Schulzentrum Koblenzer Straße, zum andern am Standort Im Ellener Feld, an dem gemeinsam von den Schulen Graubündener Straße und Im Ellener Feld schrittweise eine „neue Schule in Osterholz“ entwickelt werden soll.
Im Stadtteil Osterholz sind in der Sekundarstufe I die Schülerzahlen von 4871 im Schuljahr 1980/81 auf 2682 im laufenden Schuljahr gesunken. Nach den derzeitigen Prognosen wird sich insbesondere wegen der Verringerung der Wohnungsbestände in dem Stadtteil die Schülerzahl auf 2044 im Jahr 2013/14 reduzieren.


Mittel für musisch-kulturelle Projekte an und mit Schulen
Die Stadtbürgerschaft hatte am 9. Dezember im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2004 beschlossen, dass ein Teil der vom Energiekonzern E.ON an die Bremer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (BVV) außerhaushaltsmäßig gezahlten Mittel im Bildungsbereich eingesetzt werden sollen. Im Nachtragshaushalt 2004 wurden entsprechend 1,25 Millionen Euro für musisch-kulturelle Förderprojekte der stadtbremischen Schulen gemeinsam mit Bremerhavener Schulen für Kinder in benachteiligten Stadtteilen veranschlagt.
Nach dem Beschluss der Deputation für Bildung sollen die Mittel für folgende Projekte eingesetzt werden:
Stiftung Bremer Schuloffensive (200.000 Euro): Unterstützung der Stiftung „Bremer Schuloffensive“ durch eine Einlage in das Stiftungsvermögen. Die Erträge des Stiftungsvermögens sollen dazu verwendet werden, den Verein „Bremer Schuloffensive 2000 e. V.“ bei seiner Absicht zu unterstützen, die interessierten gesellschaftlichen Kräfte im Lande Bremen zusammenzuführen, um den Schulen des Landes mit zusätzlichen, insbesondere finanziellen Mitteln bei musisch-kulturellen Projekten zu helfen.
Feriencamps (250.000 Euro): In den Osterferien sollen ein bis zweiwöchige Ostercamps durchgeführt werden, in denen insbesondere sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gezielt in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch gefördert werden, wenn die Leistungen am Ende des ersten Schulhalbjahres nicht den Anforderungen entsprechen und die Versetzung gefährdet ist. Diese Förderung soll durch musisch-kulturelle Aktivitäten begleitet werden. Diese bestehen aus den folgenden drei Angeboten: einer Theaterwerkstatt, in der ein Theaterstück eingeübt werden kann; einer Musikwerkstatt, in der die Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Voraussetzungen sich Instrumentalstücke erarbeiten; einer Kreativwerkstatt, in der künstlerische Produkte hergestellt werden. Die Ergebnisse dieser Projekte sollen in Veranstaltungen und Ausstellungen vorgestellt werden.
Entsprechende Projekte sollen in Bremerhaven im Rahmen von Camps im Sommer 2005 stattfinden.
Leseförderung/Leselust (150.000 Euro): Im Rahmen der sogenannten PISA-Folgemaßnahmen wurden in Bremen und Bremerhaven Leseclubs als eine lesefördernde Maßnahme eingerichtet, diese Maßnahme soll insbesondere in sozial-benachteiligten Stadtteilen Bremens und Bremerhavens durch besondere Projekte und Veranstaltungen ergänzt werden (z.B. Veranstaltungen mit Autoren wie das Bremerhavener Projekt „Bremerhaven – ein Gedicht“).
Musikprojekte (300.000 Euro): In den letzten Jahren haben Bremer Schulen verstärkt Musikprofile und Musikprojekte entwickelt; diese Profile sollen auch in Bremerhavener Schulen eingerichtet werden und insbesondere in Brennpunktschulen ausgeweitet werden.
Außerdem sollen die Mittel eingesetzt werden für folgende Initiativen:

  • Rockfestival
  • Projekt mit der Bremer Kammerphilharmonie
  • Projekt „Multikulturelles, soziales Schulprojekt für Europa (mus-e)“
  • Projekt „Künstler/innen an Schulen


Ausstattung der Schulen mit Musikinstrumenten (250.000 Euro): In Bremer und Bremerhavener Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen soll die Ausstattung mit Musikinstrumenten verbessert werden, um damit über eine Verstärkung des Einzel- und Gruppenunterrichts zur Einrichtung von kleinen Musikgruppen und Orchestern beizutragen.
Theaterprojekte (100.000 Euro): Bestehende Theaterprojekte an Schulen sollen durch qualifizierte Künstler und Theaterpädagogen unterstützt und neue Projekte insbesondere an Grundschulen in sozialen Brennpunkten der beiden Städte eingerichtet werden, wie z.B. Improvisationstraining für Grundschüler/innen mit Migrations-Hintergrund.