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Senatskanzlei

Böhrnsen fordert Unterstützung bei der Betreuung von unbegleiteten Flüchtlingen

30.09.2014

Bremen ist wie andere westdeutsche Großstädte besonders von der Zuwanderung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge betroffen. Diese werden bei ihrer Ankunft von den Jugendbehörden in Obhut genommen und unterliegen nicht der bei Flüchtlingen ansonsten üblichen Verteilung auf die Bundesländer. Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen sieht dadurch erhebliche Herausforderungen, auf Dauer die Standards der Jugendhilfe zu gewährleisten und das Kindeswohl zu sichern. "Deshalb muss sich die jetzige Regelung ändern. Auch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge müssen verteilt werden, damit sie angemessen untergebracht und betreut werden können". Der Bürgermeister spricht sich dafür aus, dass die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) im Oktober die Bundesregierung bittet, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels sowie für eine Verteilung auf Städte und Gemeinden nach Jugendhilferecht zu schaffen. Böhrnsen: "Nur so können auch die Belastungen der Kommunen gerechter verteilt werden." Bremen steht zur Zeit in der Spitzengruppe der Großstädte mit der höchsten Zahl der vorläufigen In-Obhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Unterstützung erwarten die Länder auch bei der Unterbringung der Flüchtlinge insgesamt. Böhrnsen: "Der Bund muss unbürokratisch und zügig geeignete Bundesimmobilien für die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung stellen. Wir erwarten auch Unterstützung, wenn sich Länder bei der Unterbringung von Flüchtlingen gegenseitig unterstützen." Deshalb soll die Bundesregierung in einer von Hamburg, Berlin und Bremen angestoßenen Initiative aufgefordert werden, die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die Unterbringung von Flüchtlingen auf Basis von Vereinbarungen auch außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen des zur Aufnahme verpflichteten Landes zu ermöglichen.