Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Deputation beschließt sechs neue Standorte für Windkraftanlagen

14.12.2006

Neumeyer: Klimaschutz erfordert konsequente Politik

Die Deputation für Bau und Verkehr hat heute (14.12.2006) der Ausweisung von sechs weiteren Standorten für Windenergieanlagen in Bremen zugestimmt.

In dem Planentwurf werden sechs Standorte als Windenergievorranggebiete definiert:

  • A: Stahlwerke Bremen (Ortsteil Industriehäfen),
  • B: Industriepark Optionsfläche (Ortsteil Industriehäfen),
  • C: Industriehäfen (Ortsteil Industriehäfen),
  • D: Baggergutdeponie Seehausen (Ortsteil Neustädter Hafen),
  • E: Mahndorfer Marsch (Ortsteil Mahndorf),
  • F: Oslebshausen nördlich BAB 27 (Ortsteil Oslebshausen).

Mit den geplanten Standorten kann die Zielvorgabe des Koalitionsvertrages von 80.000 MWh/a zusätzlichen Stromertrag erreicht werden. Senator Neumeyer begrüßte die Einigung in der Deputation: „Der Ausbau der Windenergie bleibt eine energiepolitische Priorität. Das erzielte Einvernehmen in der Deputation empfinde ich angesichts der schwierigen Diskussionen im Einzelfall als wichtiges Zeichen der energiepolitischen Verlässlichkeit.“

Neumeyer unterstrich, dass die aktuelle Diskussion über den Klimaschutz zeige, dass die Möglichkeiten zur Förderung regenerativer Energien konsequent genutzt werden müssen. Daneben zählten im Land Bremen besonders auch die Arbeitsplatzeffekte. Derzeit gebe es im Land 800 Arbeitsplätze in dieser Branche, künftig könnten es bis zu 2.400 werden.

An den jetzt beschlossenen sechs Standorten können im Laufe der nächsten Jahre voraussichtlich bis zu insgesamt 14 Windkraftanlagen aufgestellt werden. Damit werden Investitionen von ca. 35 Mio. Euro ausgelöst. Mit den Investoren soll in der Umsetzung intensiv verhandelt werden, damit an den Standorten Anlagen realisiert werden, die dem jeweils neuesten Stand der Technik entsprechen. Mit der dadurch angestrebten Optimierung der erzielbaren Leistung soll geprüft werden, ob in der Umsetzung bei einzelnen Standorten eine Höhenbegrenzung erreicht werden kann, ohne das politische Ziel zusätzlich 80.000 MW h/a zu erzeugen, in Frage zu stellen.