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Der Senator für Finanzen

Bundesrat will Altschuldenhilfe auch für Stadtstaaten

Bürgermeister Fecker: Bremen behält sich andernfalls Klage vor

12.06.2026

Verhandlungserfolg für Bremen: Der Bundesrat hat sich heute (12. Juni 2026) hinter die Bremer Forderung gestellt, auch die Stadtstaaten bei der Altschuldenhilfe des Bundes zu berücksichtigen. Bürgermeister und Finanzsenator Björn Fecker kündigte zugleich an, dass Bremen ohne diese substanzielle Änderung am sogenannten ‚Länder- und Kommunalentlastungsgesetz‘ den Gang vors Bundesverfassungsgericht prüfen wird. Hintergrund ist, dass Bremen in der jetzigen Gesetzesfassung trotz der bundesweit höchsten Pro-Kopf-Verschuldung von der Altschuldenhilfe des Bundes für Kommunen keinen Cent erhalten würde.

Bürgermeister und Finanzsenator Björn Fecker: "Die Stadtstaaten werden bisher im Gesetzesentwurf systematisch benachteiligt, obwohl sie vor den gleichen Herausforderungen stehen wie die Flächenländer. Mehr als befremdlich ist auch, dass überschuldete Kommunen deutlich weniger entlastet werden als die Geberländer. Wir erwarten, dass auch die drei Stadtstaaten mit ihrer Doppelfunktion als Land und Kommune bei der Altschuldenhilfe finanziell angemessen berücksichtigt werden. Andernfalls behält sich Bremen mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz vor, das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen."

Bürgermeister Fecker machte zugleich deutlich, dass die geplante Altschuldenhilfe den davongaloppierenden kommunalen Defiziten nicht ansatzweise gerecht wird: "Die befristete Entlastungswirkung des Gesetzes ist allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Kommunen hatten allein im vergangenen Jahr ein Finanzierungsdefizit von fast 32 Milliarden Euro. Dies ist zu einem erheblichen Teil auf bundesgesetzliche Vorgaben zurückzuführen. Um die Verschuldungsspirale der Kommunen zu durchbrechen, muss der Bund weitere substanzielle und dauerhaft wirksame Schritte für eine nachhaltige Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung auf den Weg bringen. Die Finanzausstattung der Kommunen muss auf ein solides Fundament gestellt werden. Andernfalls drohen zum Beispiel weitere Schließungen von Schwimmbädern und Freizis, aufgeschobene Schulsanierungen und Einschränkungen des Nahverkehrsangebots. Das gilt es abzuwenden, denn vor Ort entscheidet sich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leistungsfähigkeit des Staates und damit auch der demokratische Rückhalt."

Hintergrund

Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz des Bundes sieht bis 2029 pro Jahr Entlastungen von einer Milliarde Euro vor: Den größten Anteil machen mit 400 Millionen Euro die Geberlandhilfen an die finanzstarken Länder aus. Die ostdeutschen Länder werden bei den ehemaligen DDR-Zusatzversorgungssystemen um 350 Millionen Euro jährlich entlastet. Der geringste Anteil in Höhe von 250 Millionen Euro ist für die Entlastung überschuldeter Kommunen vorgesehen, wobei einige Länder stärker berücksichtigt werden als andere und Bremen gar nicht. Das Finanzierungsdefizit der Kommunen in den Flächenländern betrug vergangenes Jahr rund 32 Milliarden Euro.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de

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