14.08.2002
Mit Senatsbeschluss vom 11.Juli 1995 hatte Bremen bei der EU-Kommission die Rücknahme eines Teils der 1993 in Brüssel als Vogelschutzgebiet gemeldeten Flächen beantragt. Weil es sich bei dem bremischen Rücknahmebegehren nach Einschätzung der EU-Kommission um einen Präzedenzfall handelte, hatte in den letzten Jahren eine sorgfältige Behandlung des Themas seitens der EU-Kommission stattgefunden. Mit Schreiben vom Juli 2002 hat die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission dem Senator für Bau und Umwelt das Ergebnis ihrer intensiven Prüfung in einer ausführlichen Stellungnahme zum Bremer Rücknahmebegehren des Bremer Senats mitgeteilt. Danach entspricht die EU-Kommission in einer Reihe von Fällen diesem Begehren des Senats. In einer Reihe anderer Fälle sieht die Kommission keine wissenschaftliche Begründung für die Löschung der zur Rücknahme angemeldeten Flächen.
In Ihrem Schreiben bringt die Kommission zum Ausdruck, dass ausschließlich wissenschaftliche Gründe für die Rücknahme von Vogelschutzgebieten geltend gemacht werden können. Diese Gründe müssen mit ornithologischen Daten belegt werden.
Im einzelnen akzeptiert die Kommission nach Analyse der Daten eine Rücknahme folgender Gebiete:
Abgelehnt werden:
Eine Teilfläche des Werderlandes südlich des Naturschutzgebietes Dunger See.
Durch den Rücknahmeantrag wäre die Gesamtfläche der gemeldeten Vogelschutzgebiete Im Ergebnis von 7.361 ha auf 5.963 reduziert worden. Nach der Stellungnahme der Kommission beläuft sich die Fläche auf 6892 ha. Dies entspricht einem Anteil von 17 Prozent der Landesfläche.
Der Senat ist mit der Übermittlung des Schreibens der EU-Kommission vom Bundesumweltministerium aufgefordert worden, die Vorschläge der Kommission zu prüfen und entsprechend überarbeitete Meldeunterlagen einzureichen. Dies wird jetzt von der dazu bestehenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der betroffenen Ressorts vorbereitet.