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Gemeinsame Presseerklärung

Senat ermöglicht Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte

27.11.2007

Der Senat hat heute (27.11.2007) verabredet, eine Altersteilzeitregelung für alle bremischen Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter ab 60 (Schwerbehinderte ab 58) einzuführen. „Es war uns wichtig, allen diese Wahlmöglichkeit wieder zu eröffnen – unabhängig davon, ob es in ihrem Arbeitsfeld einen Personalüberhang gibt oder nicht“, erläuterte Bürgermeisterin Karoline Linnert im Anschluss an die Senatssitzung. Zurzeit gibt es eine solche Regelung nur dort, wo ein personeller Überhang besteht.


Die vom Senat vorgeschlagene Regelung beinhaltet zwei Varianten: Das Teilzeit- und das Blockmodell. Beim Teilzeitmodell wird die bisherige Arbeitszeit auf 60 Prozent reduziert. Beim Blockmodell scheiden die Beamtinnen und Beamten mit 63 Jahren aus dem Berufsleben aus. Die Beschäftigten bis A 12 erhalten während der gesamten fünfjährigen Altersteilzeit 83 Prozent ihrer bisherigen Bezüge, Beschäftigte mit A13 und darüber bekommen 80 Prozent. Abstriche bei der Altersvorsorge gibt es nicht. „Die soziale Staffelung hält der Senat für vertretbar und aus Kostengründen für unverzichtbar”, betont Karoline Linnert.


Von der Regelung könnten rund 900 über 60-jährige Beamtinnen und Beamte aus allen Bereichen der Verwaltung Gebrauch machen. Also Lehrerinnen und Lehrer genauso wie Verwaltungsbeamtinnen und –beamte in allen Ressorts. Die Neuregelung ist so gestaltet, dass eine Neueinstellung für die vorzeitig ausscheidenden Beamtinnen und Beamten kostenneutral sichergestellt ist. Einsparungen aufgrund der abgesenkten Bezüge kommen in eine besondere Versorgungsrücklage, die zinsbringend angelegt wird. Kommentar der Bürgermeisterin „Damit stellen wir sicher, dass die Mittel nicht zweckentfremdet werden.“


Geringfügige Mehrkosten können im Bereich Versorgung entstehen. „Das nehmen wir in Kauf, um den anstehenden Generationswechsel zu beschleunigen. Wir haben im öffentlichen Dienst einen hohen Altersdurchschnitt (in der Kernverwaltung sind 27 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 55 Jahre alt). Mit dem heute verabredeten Modell wollen wir erreichen, dass eine bessere Altersmischung in allen Bereichen zustande kommt. Junge Menschen erhalten dadurch die Chance auf einen krisensicheren Arbeitsplatz. Wir wollen den Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre individuelle Erwerbsarbeitszeit den persönlichen Bedürfnissen anzupassen – in der Zeit der Familiengründung ebenso wie in den Jahren vor dem Rentenantritt. Die Gründe für einen vorzeitigen Berufsausstieg sind vielfältig – sie reichen von eigenen gesundheitlichen Problemen über pflegebedürftige Angehörige bis hin zum Wunsch nach mehr Zeit für die eigenen Hobbys. Dafür machen wir jetzt den Weg frei.“


Der Gesetzentwurf zur Altersteilzeit wird zur Stellungnahme den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zugeleitet und dann voraussichtlich im Januar in die Bürgerschaft zur Abstimmung eingebracht.


Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper weiß, dass Lehrkräfte im Unterrichtseinsatz einer hohen Belastung ausgesetzt sind. „Ich hoffe, dass viele Lehrerinnen und Lehrer die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, auch, um den hohen Altersdurchschnitt in den Kollegien zu senken.“ Bei Vergleichen des statistischen Bundesamtes war Bremen sowohl im Primarbereich als auch in der Sekundarstufe I das Schlusslicht, was das Alter der Lehrkräfte anging. „Wir wollen einen ausgeglichenen Altersmix hinkriegen, davon profitieren die Schülerinnen und Schüler genau so wie die Lehrerinnen und Lehrer.“