Im heutigen Bundesrats-Plenum (17. Juni 2016) erklärte Bremen zur Mitteilung der EU-Kommission über die "Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte" (Drucksache 116/16): "Die zukünftige Einhaltung der sozialen Grundsätze ist eine Grundvoraussetzung für eine stärkere und krisenfestere Wirtschafts- und Währungsunion." Die Mitteilung greift die Anregung von Präsident Juncker im September 2015 auf, eine Säule sozialer Rechte zu entwickeln, die zum einen die sich verändernden Realitäten in den europäischen Gesellschaften und in der Arbeitswelt widerspiegelt und die zum anderen wesentliche Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme festlegt.
Der Entwurf der Säule sozialer Rechte gliedert sich in drei Hauptbereiche: "Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang", "Faire Arbeitsbedingungen" und "Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz sowie Zugang zu hochwertigen essenziellen Leistungen".
"Viele der von der Kommission aufgeführten Grundsätze adressieren auch uns Länder und unsere Gestaltungsspielräume, so zum Beispiel Grundsätze für Mindestlöhne, für einen Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung oder sichere Berufsübergänge", heißt es in der Erklärung. Die Freie Hansestadt Bremen wünsche sich eine breite und lebhafte Diskussion den kommenden Monaten, bei der man konkrete Bremer Beispielen wie Mindestlohn, Gesundheitskarte für Geflüchtete oder der Jugendberufsagentur einbringen wolle.