01.03.2001
Die Gesundheitssenatorin macht aufgrund des Maul- und Klauenseuchegeschehens (MKS) in England darauf aufmerksam, dass zur Zeit ganz besonders darauf zu achten ist, dass keine Speiseabfälle an Klauentiere verfüttert werden.
Dieses gilt für
Zu den Klauentieren gehören: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine einschließlich Wildschweine, sog. Minischweine sowie Wild aller Art (Rehe, Hirsche etc.).
Die Maul- und Klauenseuche kann auch durch das Verfüttern von Speiseabfällen aus dem eigenen Haushalt an Klauentiere übertragen werden. Die Senatorin für Gesundheit weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die hobbymäßige Haltung von Klauentieren aller Art anzeigepflichtig ist.
Wer die private Haltung von Klauentieren noch nicht gemeldet oder z.B. Schafe aus England bezogen haben sollten, kann die Meldung mit genauen Angaben an den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVetDienst) richten:
Bremen,Große Weidestr. 4-16,28195 Bremen,Tel.: 3 61 - 40 38,Fax: 3 61 – 1 74 66
Bremerhaven,Freiladestr. 1,27572 Bremerhaven,Tel.: 0471 - 596-138 83,Fax: 04 71 - 5 96-1 38 81