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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Verlässliche Grundschule wird Regelschule

20.03.2003

Das Erfolgsmodell verzeichnet jetzt Anmeldequote von 83 Prozent

Die Deputation für Bildung hat heute der Einrichtung der Verlässlichen Grundschule als Regelangebot ab Schuljahr 2003/2004 zugestimmt. Bisher ist die Verlässliche Grundschule, die zum Schuljahr 2000/2001 flächendeckend in Bremen eingeführt wurde, ein auf drei Jahre befristeter Schulversuch.

„Die Verlässliche Grundschule hat sich in den vergangenen drei Jahren zu einem wirklichen Erfolgsmodell entwickelt, das die Eltern sehr zu schätzen wissen“, sagte Senator Willi Lemke anlässlich der Umwandlung in ein Regelangebot. Bei Einführung der Verlässlichen Grundschule zum Schuljahr 2000/2001 wählten die Erziehungsberechtigten von 67 Prozent der Schülerinnen und Schüler dieses zusätzliche Angebot. Seitdem haben sich die Anmeldezahlen jährlich um ca. 6 Prozent erhöht. Für das kommende Schuljahr 2003/2004 wurden 83 Prozent der Schülerinnen und Schüler für das Angebot, das Unterricht und Betreuung von 8 bis 13 Uhr sichert, angemeldet.

Die steigenden Anmeldezahlen zeigen sehr deutlich die hohe Akzeptanz dieses erweiterten Schulangebotes. Der Senator für Bildung und Wissenschaft und das Landesinstitut für Schule (LIS) haben durch begleitende Maßnahmen die Konzeptentwicklung der Schulen unterstützt, so dass anfängliche Schwierigkeiten sehr schnell überwunden werden konnten.

Die Schulen haben sehr erfolgreich mit städtischen und freien Trägern zusammengearbeitet und vor allem positive Erfahrungen in der Kooperation mit den Horten gemacht.

Die Arbeit der Betreuungskräfte reicht von der Gestaltung der Aktivitäten wie Malen, Basteln, Vorlesen, Spielen, Kochen, Backen, Tanzen, Singen Theaterspielen bis hin zu unterrichtsbegleitenden Förderangeboten wie Hausaufgabenhilfe, Psychomotorik, Wahrnehmungs- und Verhaltenstraining und sonstiger Förderung in Abstimmung mit den jeweiligen Lehrkräften.

Deputation beschließt Aufbau eines Fachberatersystems


Die Deputation für Bildung hat heute dem Aufbau eines Fachberatersystems für den gymnasialen Bildungsgang und die Sekundarstufe I zugestimmt.

Die Fachberater sollen die Behörde bei der Einführung und Durchführung von zentralen Abschlussprüfungen der Sek I und der zentralen Abiturprüfung unterstützen und die Qualitätsentwicklung sichern helfen.

Zu ihren Aufgaben gehört:


  • Die Umsetzung neuer „Einheitlicher Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung“ und „Bildungsstandards für die Sek I“ der KMK.

  • Die Qualitätsentwicklung und -sicherung bei Vergleichsarbeiten, Abschlussprüfungen der Sek I und der Abiturprüfung als laufende Aufgabe (Genehmigung von Aufgabenvorschlägen für dezentrale Prüfungen, fachbezogene Evaluation schulischer Prüfungen und Vergleichsarbeiten).

  • Mitwirkung bei einheitlichen Prüfungsanforderungen, Bildungsstandards und der Evaluation schulischer Prüfungen und Vergleichsarbeiten.

  • Sie können auch zur Beurteilung von Lehrkräften sowie zu Entscheidungen bei Widerspruchs- und Beschwerdefälle herangezogen werden.


Nach einem Beschluss der Deputation für Bildung vom 13.2.03 soll mit der zentralen Aufgabenstellung im Abitur 2007 – also für den Schülerjahrgang, der 2004/05 in die Oberstufe eintritt – mit den zehn Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Geschichte, Politik, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie begonnen werden.

In den Bildungsgängen der Sek I sind zur Einführung zentraler Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten grundsätzlich die gleichen fachbezogenen Aufgaben der Koordination und Federführung zu leisten, und zwar zunächst für die prüfungsrelevanten drei Kernfächer Deutsch, Englisch und Mathematik und mittelfristig auch für die Naturwissenschaften. Hier steht als Aufgabe die Sicherung der Konformität der zentralen Aufgabenstellungen für Leistungsvergleiche und Prüfungen mit den Bildungsstandards der KMK, den Standards bremischer Fachrahmenpläne und mit beispielhaften Musteraufgaben im Vordergrund.


Für die o. g. drei Fächer der Sek I und die zehn Fächer des Gymnasiums sollen 13 Stellen für jeweils schulübergreifende Fachberaterinnen und Fachberater eingesetzt werden. Die Stelleninhaber bleiben als Lehrkräfte ihren jeweiligen Schulen zugeordnet, ihre schulübergreifende Funktion nehmen sie in unmittelbarer Anbindung an die Behörde des Senators für Bildung und Wissenschaft wahr.