Tarifvertrag des Landes Bremen gilt allgemeinverbindlich
18.06.2026Die von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft im Dezember 2025 vereinbarten Entgelte des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Land Bremen sind nun allgemeinverbindlich. Sie gelten nach der Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger am 18. Juni 2026 rückwirkend zum 1. Januar 2026 für alle Beschäftigten in der Branche. Damit haben insgesamt 3.906 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf die tariflichen Entgelte.
Die rückwirkende Geltung ist möglich, da es sich um eine Anschluss-Allgemeinverbindlicherklärung handelt, die unmittelbar auf eine vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung folgt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Entscheidung rechtswirksam.
Die tariflichen Entgelte des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen gelten aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung als verbindliche Mindestentgelte. Sie finden automatisch für alle Beschäftigungsverhältnisse Anwendung unabhängig davon, ob diese bereits tarifgebunden sind. Die tariflichen Entgelte nach dem Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen liegen seit dem 1. März 2026 zwischen 15,15 Euro in der niedrigsten und 17,04 Euro in der höchsten Tarifgruppe.
Auch die Ausbildungsvergütungen sind von der Allgemeinverbindlicherklärung erfasst. Sie sind ab dem 1. März 2026 auf 1.075 Euro im ersten und 1.260 Euro im dritten Ausbildungsjahr gestiegen. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Land Bremen Bewachungs- und Sicherheitsleistungen sowie Kontroll- und Ordnungsdienste erbringen. Nicht umfasst sind Sicherheitsdienstleistungen nach dem Luftsicherheitsgesetz einschließlich Service- und Fluggastdiensten an Verkehrsflughäfen sowie Geld- und Wertdienstleistungen. Für diese gelten andere Tarifverträge.
Die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen hat Arbeitsstaatsrat Dr. Gunnar Isenberg in Vertretung für die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling, am 21. Mai 2026 erklärt. Er folgte mit dieser Entscheidung einer Empfehlung des Tarifausschusses des Landes Bremen.
Dr. Gunnar Isenberg, Staatsrat für Arbeit: "Die Allgemeinverbindlicherklärung gewährt allen Beschäftigten in der Sicherheitsbranche tarifliche Entgeltstandards. Tarifliche Entgelte sind auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Branche, die wichtige Arbeit leistet. Ich freue mich, dass die Tarifparteien in der Sicherheitsbranche seit vielen Jahren konstruktiv die tarifvertraglichen Standards weiterentwickeln. Mit ihrem mehrheitlich positiven Votum haben die Mitglieder des Tarifausschusses den Weg für die Allgemeinverbindlicherklärung geebnet."
Die einzelnen Regelungen des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen wie Entgeltgruppen, die Höhe der Zulagen, Ausbildungsentgelte und weitere Details der Allgemeinverbindlicherklärung sind öffentlich zugänglich im Bundesanzeiger vom 18. Juni 2026.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de