Mit einer Anpassung der Förderrichtlinie der richtlinienfinanzierten Träger setzt der Senat für die Jahre 2026 und 2027 die Tarifentwicklung für das pädagogische Personal auch in Elternvereinen und anderen kleineren Einrichtungen um. Damit wird die Finanzierung der Träger soweit angehoben, dass sie ihr pädagogisches Personal rückwirkend zum 1. Mai 2026 besser bezahlen können. Für die großen, institutionell geförderten Träger wird die Tarifentwicklung ebenfalls angepasst, allerdings über andere Finanzierungsmechanismen.
Das führt insgesamt zu einer Stärkung von Kitas in freier Trägerschaft und garantiert damit die Trägerpluralität nach Paragraf 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Dadurch wird sichergestellt, dass Familien vielfältige Angebote mit unterschiedlichen Wertorientierungen, Methoden und Arbeitsformen zur Auswahl haben. Der am 16. Juni gefasste Beschluss wird die tariflichen Lohnsteigerungen des pädagogischen Personals ausgleichen und ermöglicht es damit auch kleinen Trägern ihr Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen.
Der Senator für Kinder und Bildung, Mark Rackles, kommentiert: "Wir freuen uns, dass wir in Bremen die richtlinienfinanzierte Kindertagesbetreuung, insbesondere die Elternvereine, stärken können und stellen dafür in den kommenden zwei Jahren rund 2 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, die in das pädagogische Personal investiert werden. Vor allem schaffen wir es, diese Verbesserung nun sehr zeitnah umzusetzen, und stärken damit die Elternvereine im Wettbewerb mit den größeren Trägern. Durch diese Investition können Träger tariforientierte Löhne zahlen und gleichzeitig das volle Beschäftigungsvolumen erhalten. Diese Investition zahlt damit unmittelbar auf unsere Qualitätsoffensive ein, da wir Träger und Arbeitsplätze auch in kleinen Einrichtungen voll absichern. Unser Ziel ist klar: starke Kitas im Quartier, dauerhafte Angebote für Familien und faire Bedingungen für die Träger."
Um die Anpassung der Tarifeffekte auf richtlinienfinanzierte Kitas übertragen zu können, hat der Senator für Kinder und Bildung den erforderlichen Personaleinsatz auf die Gruppen- und Leitungspauschalen umgerechnet. Die zugrundeliegenden Berechnungen sind mit dem Verbund Bremer Kindergruppen und dem Paritätischen abgestimmt.
Die Pauschalen für Kleinkind , Kindergarten und Schulkindergruppen werden in folgender Weise angehoben (die Förderpauschalen sind zudem nach Gruppengrößen gestaffelt; nachfolgend sind nur die Pauschalen für maximale Gruppengrößen angegeben).
| Gruppenpauschalen* | ||
|---|---|---|
| Zuschuss pro Monat bis 30.04.2026 | Zuschuss pro Monat ab 01.05.2026 | |
| U3 ein- und mehrgruppig (10 Kinder) | 10.947 Euro | 11.335 Euro |
| Ü3 eingruppig (20 Kinder) | 7.320 Euro | 7.665 Euro |
| Ü3 mehrgruppig (20 Kinder) | 6.010 Euro | 6.325 Euro |
Zusätzlich wird pro belegten Platz und Monat eine Zuwendung von 28,50 Euro gewährt.
Zudem werden die pauschalen Zuschüsse für Leitungen (ebenfalls gestaffelt mit der Anzahl der regelmäßig belegten Plätze) erhöht; diese steigen z.B. für Einrichtungen mit 84 Plätzen von 3.202 auf 3.330 Euro.
Teile der Änderungen treten rückwirkend zum 1. Mai 2026 in Kraft; weitere Anpassungen gelten ab 1. August 2026.
Eine auskömmliche Finanzierung der Sachkosten wird darüber hinaus aktuell ebenfalls geprüft.
Bremen setzt damit einen weiteren Schritt zur Stärkung der frühkindlichen Bildung: Denn Kontinuität der Angebote und faire Finanzierungsbedingungen bilden die Grundlage, um Qualitätsorientierung in den Mittelpunktstellen zu können.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin beim Senator für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de