Senat beschließt Neufassung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes
16.06.2026Der Senat hat heute (Dienstag, 16. Juni 2026) den Entwurf eines neuen Bremischen Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Das bisherige Gesetz wird damit umfassend überarbeitet und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Das Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen einer effektiven Handlungsgrundlage für den Verfassungsschutz auf der einen und der Wahrung der Grundrechte auf der anderen Seite. Damit werden wir sowohl der Bedrohungslage, als auch den Anforderungen unseres Rechtsstaates gerecht."
Senatorin Dr. Eva Högl: "Mit diesem Gesetz schaffen wir eine zeitgemäße Grundlage für die Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Im Kern geht es darum, klare Regeln aufzustellen: Der Verfassungsschutz bekommt die Befugnisse, die er für seine Arbeit braucht. Zugleich wird seine Tätigkeit künftig durch eine richterliche Vorabkontrolle gestärkt. Diese Balance zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten ist uns besonders wichtig."
Das geltende Bremische Verfassungsschutzgesetz stammt aus dem Jahr 2013. Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – zu den Verfassungsschutzgesetzen Bayerns, des Bundes und Hessens – haben seitdem neue Anforderungen formuliert, denen das bisherige Recht nicht mehr genügt. Zugleich haben sich die Bedrohungen weiterentwickelt: Extremistische Bestrebungen, gezielte Spionage und Sabotage durch ausländische Staaten sowie staatlich gesteuerte Desinformationen im digitalen Raum stellen den Verfassungsschutz vor neue Herausforderungen.
Richterliche Vorabkontrolle: Künftig muss eine Richterin oder ein Richter besonders eingriffsintensive Maßnahmen vorab genehmigen – etwa den Einsatz verdeckter Mittel oder umfangreiche Datenerhebungen. Das Amtsgericht Bremen wird dafür personell verstärkt. Diese unabhängige Kontrolle ist ein wesentlicher Fortschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage.
Abgestuftes Beobachtungsmodell: Das Gesetz regelt in drei Stufen, unter welchen Voraussetzungen der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Je schwerer der Eingriff, desto höher die Anforderungen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.
Schutz der Privatsphäre: Der Kernbereich privater Lebensgestaltung und die Vertraulichkeit bei Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern – etwa Ärztinnen und Ärzte, Geistlichen oder Rechtsanwälten – werden stärker geschützt.
Angepasste Befugnisse: Die nachrichtendienstlichen Befugnisse werden neu gefasst. Dazu gehören unter anderem Regeln für die Ortung von Mobilfunkgeräten, den Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Bediensteten sowie für die Beobachtung von extremistischen Aktivitäten im digitalen Raum.
Neuordnung des Datenaustauschs: Die Vorschriften zur Weitergabe von Informationen an andere Behörden werden vollständig überarbeitet. Dabei wird unterschieden, woher die Daten stammen, an wen sie gehen und zu welchem Zweck sie übermittelt werden.
Kontrolle: Der Verfassungsschutz-Kontrollausschuss der Bremischen Bürgerschaft erhält erweiterte Kontrollbefugnisse. Die unabhängige Datenschutzkontrolle durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wird gesetzlich verankert.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wird nun der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.
Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher bei der Senatorin für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de