Neue Richtlinie ab 1.April 2026 in Kraft
30.03.2026Seit vielen Jahren engagieren sich in Bremen gewählte Sprecherräte der Übergangspflege und der Vollzeitpflege für die Belange der Pflegepersonen. Dieses Engagement hat schon lange vor den bundesgesetzlichen Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2021 die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in Bremen maßgeblich mitgeprägt. Mit einer neuen Richtlinie setzt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration nun einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling: "Mit der neuen Richtlinie stärken wir die Zusammenarbeit mit den Sprecherinnen- und Sprecherräten und gleichzeitig Transparenz, Verlässlichkeit und Mitwirkung. Bremen übernimmt hier bewusst eine Vorreiterrolle. Zugleich ist diese Richtlinie Ausdruck unserer großen Wertschätzung für die kontinuierliche, partnerschaftliche Arbeit der ehrenamtlichen Sprecherräte und aller Pflegepersonen."
Die Richtlinie wurde in enger und konstruktiver Zusammenarbeit mit den bestehenden Sprecherräten erarbeitet. Ziel war es, die bewährte Kooperation zwischen ihnen, dem Jugendamt und dem Träger Pflegekinder in Bremen gGmbH (PiB) auf eine transparente und verlässliche Grundlage zu stellen.
Die Richtlinie regelt insbesondere:
Mit den neuen Bestimmungen wird sichergestellt, dass alle aktiven Pflegepersonen der jeweiligen Pflegeform die Möglichkeit haben, sich an Wahlen zu beteiligen und ihre Interessenvertretung mitzugestalten.
Der Jugendhilfeausschuss Bremen hat sich am 20. November 2025 mit dem Entwurf befasst. Die Richtlinie tritt am 1.April 2026 in Kraft und ist auf der Website der Senatorin sowie im Transparenzportal der Freie Hansestadt Bremen veröffentlicht.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de