Schon gewusst: Wer ist wo in Bremen verantwortlich?
27.03.2026Es ist endlich Frühling und auch in Bremen sprießt das Grün überall. Was viele freut, lässt Verkehrsteilnehmende mancherorts verzweifeln: Verdeckte Schilder und verengte Wege können gefährlich sein. Was ist wann zu tun und wer ist wo in der Hansestadt dafür zuständig, den Grünschnitt zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit vorzunehmen?
Die mehr als tausend Straßenkilometer, die Bremen durchziehen, werden meist von Rasenflächen, Sträuchern und Bäumen umrahmt – dem so genannten Straßenbegleitgrün. Dieses wird im Auftrag des Amts für Straßen und Verkehr (ASV) vom Umweltbetrieb Bremen (UBB) gepflegt. Ökologisch ist das Straßenbegleitgrün bedeutsam: Es filtert zum Beispiel Feinstaub und verringert den Verkehrslärm. Dennoch geht die Verkehrssicherheit vor und so müssen regelmäßig Lichtprofile und Sichtdreiecke freigehalten werden. Auch Überwucherungen von Rad- und Gehwegen werden kontinuierlich gestutzt. Wenn Bürgerinnen und Bürger aufmerksam machen wollen auf Verkehrsflächen, die durch Pflanzenwuchs verengt werden, können Sie gerne das entsprechende Online-Formular des ASV nutzen: www.asv.bremen.de
Mit der Zeit kann es vorkommen, dass das Grün aus dem eigenen Garten sich seinen Weg außerhalb der Grundstücksgrenzen sucht. Wenn dies allerdings dazu führt, dass Verkehrszeichen nicht mehr erkennbar sind oder öffentliche Wege überwuchern, bedarf es eines entsprechenden Rückschnitts. Verantwortlich hierfür sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grünfläche.
Wann sind Rückschnitte gestattet? Gibt es Ausnahmen, wenn es um die Verkehrssicherheit geht? Und unterliegen Bäume eines gesonderten Genehmigungsverfahrens? Antworten auf diese Fragen finden betroffene Bürgerinnen und Bürger in einem Flyer, den das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) erstellt hat. Dieser ist hier online abrufbar: www.asv.bremen.de
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Andrea Voth, Pressesprecherin des Amt für Straßen und Verkehr, Tel.: (0421) 361- 9586, E-Mail: andrea.voth@asv.bremen.de