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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Gerichtsentscheidungen müssen kostenfrei für alle zugänglich sein

Vorstellung des 20. Jahresberichtes zur Informationsfreiheit

16.03.2026

Der gleichzeitig mit dem 8. Jahresbericht zum Datenschutz veröffentlichte 20. Jahresbericht zur Informationsfreiheit zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein hohes Interesse an Informationen zum Land Bremen und ihren beiden Städten Bremerhaven und Bremen haben. Die Einwohnerinnen und Einwohner unserer beiden Städte wissen um ihren Anspruch auf Informationszugang und nutzen diesen effektiv.

Die Vermittlungstätigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstreckte sich dabei auf unterschiedliche Bereiche des Staates, wie die Einsichtnahme in Schulprogramme oder den Zugang zu Protokollen des Bremer Krisenstabes zur Coronapandemie.

Einen Schwerpunkt des Berichtes, der einen Überblick über die Entwicklung im Bereich der Informationsfreiheit nicht nur im Land Bremen, sondern auch in Deutschland und Europa gibt, ist die Kritik daran, dass die Gerichte im Land Bremen weiterhin zahlreiche Gerichtsentscheidungen nur in kostenpflichtigen juristischen Datenbanken veröffentlichen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Timo Utermark: "Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein zentraler Bestandteil unseres Rechtsstaates. Gerichtsentscheidungen dürfen daher nicht nur gegen Bezahlung zugänglich sein."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Timo Utermark , Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-18004, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de