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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Schneller bauen, leichter umbauen: Senat modernisiert das Bremer Baurecht

18.08.2026

Der Senat hat heute (Dienstag, 18. August 2026) ein umfassendes Paket zur Modernisierung des Bauordnungsrechts beschlossen. Auf Vorschlag der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal, bringt er die Novelle der Bremischen Landesbauordnung (LBO) auf den Weg, beschließt Eckpunkte für ein grundlegend überarbeitetes Mobilitätsbauortsgesetz und startet ein Modellvorhaben zur Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden. Das Ziel der gesamten Novelle: Verfahren beschleunigen, Baukosten senken und das Bauen im Bestand stärken. Die Bürgerschaft soll das Gesetz in ihrer August-Sitzung beschließen.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Der Senat arbeitet konsequent an einer Modernisierung des Bauordnungsrechts, denn wir müssen in den kommenden Jahren mehr, schneller und preiswerter bauen. Das gilt vor allem für das Bauen im Bestand, also die Erweiterung und Sanierung von bestehenden Häusern. Gleichzeitig hat uns dieser Sommer noch einmal vor Augen geführt, welche Herausforderungen der Klimawandel für unsere Städte mit sich bringt. Deshalb investieren wir gleichzeitig in Fassadenbegrünung und Hitzeschutz."

Kernstück des Beschlusses und erster Baustein ist die LBO-Novelle 2026. Das umfassende Baugenehmigungsverfahren findet künftig nur noch auf Sonderbauten wie Schulen, Krankenhäuser oder Versammlungsstätten Anwendung. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren und die Genehmigungsfreistellung werden entsprechend der Musterbauordnung auf den Nichtwohnungsbau bis zur Sonderbaugrenze ausgeweitet. Bisher standen sie in dieser Breite dem Wohnungsbau offen. Mit der Ausweitung der Genehmigungsfreistellung setzt Bremen zugleich einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember 2025 zur Staatsmodernisierung um.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren führt die Novelle eine Genehmigungsfiktion ein: Liegt zwölf Wochen nach Beginn der Entscheidungsfrist keine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde vor, gilt die Genehmigung als erteilt. Erforderliche Nachweise und Genehmigungen zu Fachbelangen wie Brandschutz oder Baumschutz bleiben davon unberührt. Über den Eintritt der Fiktion erhält die Bauherrschaft automatisch eine Bescheinigung. Neu ist außerdem die Bauvorhabenkonferenz: Auf Wunsch der Bauherrschaft kommen vor der Antragstellung alle wesentlich berührten Behörden mit entscheidungsbefugten Vertretungen an einen Tisch und klären offene Fragen verbindlich.

Bausenatorin Özlem Ünsal: "Bauen muss schneller gehen, daher räumen wir jetzt konsequent auf: Im Sinne des Bremer Wegs verabschieden wir uns von bremischen Sonderregeln und gleichen unser Baurecht an die Musterbauordnung an. Das macht die Verfahren verständlicher und die Investitionsbedingungen vergleichbar, und am Ende entsteht schneller bezahlbarer Wohnraum.

Neben den schnelleren Verfahren ist die Weiterentwicklung der Landesbauordnung zur Umbauordnung der zweite Schwerpunkt der Novelle. Ein neuer Paragraf bündelt Erleichterungen für alle, die Wohnraum im Bestand schaffen, sei es durch Umnutzung, Dachausbau oder Aufstockung um ein Geschoss. Zahlreiche Anforderungen, die auf den Neubau zugeschnitten sind, entfallen dort künftig. Bei Wohngebäuden mit bis zu zehn Wohneinheiten verzichtet Bremen zudem auf den Stellplatznachweis.

Das entlastet kleine Bauvorhaben, Baugemeinschaften und Genossenschaften und hilft, Baulücken zu aktivieren. Die Öffnungsklausel für barrierefreie, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen bleibt erhalten.

Zweiter Baustein des Pakets sind die Eckpunkte für ein neues Mobilitätsbauortsgesetz, die der Senat parallel beschlossen hat. Die Anforderungen an Bauvorhaben sollen für die Vorhabenträger bereits vor Grundstückserwerb und Planung verlässlich abschätzbar sein. An die Stelle individuell ausgehandelter Mobilitätskonzepte sollen klar definierte, standardisierte Maßnahmen mit festen Anrechnungswerten treten. Im geförderten Wohnungsbau sollen die Richtzahlen für Stellplätze gesenkt und vereinheitlicht werden, um Baukosten zu reduzieren.

Dritter Baustein sind die Modellvorhaben zur Fassadenbegrünung. Der Senat setzt hier auf Freiwilligkeit, bestehende Förderprogramme und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Beschlossen wurden konkrete Projekte: die Neugestaltung des Horten-Grundstücks (Brestadt), der BSAG-Betriebshof im Industriehafen mit Dachgarten, Innenhof- und Fassadenbegrünung, die Park-and-ride-Anlagen Bremen-Burg und Sielhof (Brepark) sowie zwei Schulsporthallen im Zuge von Schulneubauten (Bibau).

Vierter Baustein ist ein Sonderprogramm "Hitzeschutz für vulnerable Gruppen". Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stellt der Senat dafür fünf Millionen Euro für das Land Bremen bereit. Gefördert wird die bauliche Klimaanpassung von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Kitas und Grundschulen, konkret Dach- und Fassadenbegrünungen, Maßnahmen zur Verschattung sowie der Einbau von Klimaanlagen. Ziel ist es, die gesundheitlichen Risiken von Hitzewellen für Kinder sowie für kranke und pflegebedürftige Menschen zu senken. Damit setzt Bremen auf Landesebene bereits um, was auf Bundesebene derzeit als Sofortprogramm für Klimaanpassung und Hitzeschutz diskutiert wird, und nutzt dafür ein Instrument, das dem Land schon heute zur Verfügung steht. Die weitere Umsetzung liegt beim Senator für Finanzen.

Mit diesen vier Maßnahmen richtet der Senat das Bremer Baurecht auf die Aufgaben der kommenden Jahre aus: schneller genehmigen, günstiger bauen, im Bestand Wohnraum schaffen und die Stadt auf Hitze vorbereiten.

Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361 - 6012, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bau.bremen.de

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