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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Erfolg für Bremens Engagement bei Integrationskursen

Zulassungsstopp wird zum 1. August 2026 teilweise aufgehoben

31.07.2026

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hebt zum 1. August 2026 die im Februar verhängte Aussetzung der Zulassungen zu den Integrationskursen des Bundes nach Paragraf 44 Abs. 4 AufenthG teilweise auf. Bremen hatte sich federführend und gemeinsam mit anderen Ländern bei einer Bundesrats-Initiative und in weiteren Gremien für die Rücknahme des Zulassungsstopps eingesetzt.

Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration: "Das ist ein Teilerfolg für alle, die sich in den letzten Monaten für die Integrationskurse starkgemacht haben. Sprache ist der Schlüssel zu Teilhabe, Ausbildung und Arbeit. Deshalb war es uns wichtig, dass der Bund hier nachsteuert. Insbesondere aus der Ukraine geflüchtete Menschen sowie deutsche und europäische Staatsangehörige, die noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse für eine Erwerbstätigkeit verfügen, profitieren nun wieder von einem verlässlichen Kursangebot. Wir werden uns weiter dafür starkmachen, dass Integrationskurse allen Menschen offenstehen, die sie brauchen."

Grundlage der Änderungen ist die 6. Änderungsverordnung der Integrationskursverordnung (22. Juli 2026). Demnach werden künftig im Rahmen der verfügbaren Kursplätze prioritär Ukrainerinnen und Ukrainer mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG sowie deutsche und EU-Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse für eine Erwerbstätigkeit zugelassen. Bremen wird sich auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, dass langfristig weitere Personengruppen berücksichtigt werden und die Integrationskurse auskömmlich finanziert werden.

Um zusätzliche Kursplätze in Bremen zu schaffen, hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration im Rahmen des Integrationsbudgets den Rahmenvertrag mit der Volkshochschule für Deutschkurse für Asylbewerber und Geflüchtete einmalig von rund 258.500 Euro auf 300.000 Euro aufgestockt. Damit können vier zusätzliche Kurse gezielt für Personen angeboten werden, die weiterhin vom Zulassungsstopp betroffen sind. Insbesondere Geduldete, Asylbewerber und Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bleiben von Integrationskursen ausgeschlossen – im Land Bremen rund 30 Prozent der potenziellen Teilnehmenden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de

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