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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Zwanzig Jahre Bremer Informationsfreiheitsgesetz

31.07.2026

Am 1. August 2006 trat das Bremer Informationsfreiheitsgesetz als eines der ersten Informationsfreiheitsgesetze Deutschlands in Kraft. Seitdem gewährt das Bremer Informationsfreiheitsgesetz jedem einen Anspruch auf Informationen aus den öffentlichen Verwaltungen im Land Bremen.

Dr. Timo Utermark, Landesbeauftragter für Informationsfreiheit: "Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Der freie Zugang zu den Informationen des Staates ist ein zentrales Recht für Journalistinnen und Journalisten, für Bürgerinnen und Bürger und die gesamte Zivilgesellschaft, um Transparenz über Verwaltungshandeln zu erzielen und fördert so die Demokratie im Land Bremen. Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz ist eine Errungenschaft der Zivilgesellschaft, die es für die Zukunft zu bewahren gilt."

Den Nachweis eines "berechtigten Interesses", wie es als zusätzliche Voraussetzung hinsichtlich des Informationszuganges auf Bundesebene für die Bundesverwaltung diskutiert wird, fordert das Bremer Informationsfreiheitsgesetz für den Informationszugang in Hinblick auf die bremische Verwaltung zu Recht nicht. Nach dem Bremer Gesetz kann von dem umfassenden Informationszugang nämlich nur in den gesetzlich normierten Ausnahmefällen abgesehen werden, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, personenbezogenen Daten, geistigem Eigentum und besonderen öffentlichen Belangen. Überdies unterwirft das Bremer Informationsfreiheitsgesetz die Verwaltungen im Land Bremen zwingenden Veröffentlichungspflichten. Mit dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit schuf der Gesetzgeber schließlich eine Stelle, an die sich jede Person wenden kann, die sich in ihrem Recht auf Informationszugang im Land Bremen verletzt sieht.

Das Vertrauen in die bremische Verwaltung wird durch die Transparenz staatlichen Handelns gestärkt. Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz erfreut sich einer sehr hohen Beliebtheit in der Bevölkerung, die mit diesem Gesetz verantwortungsvoll umgeht. Für das Jahr 2025 wurden im Transparenzportal unter www.transparenz.bremen.de über einhundert erfolgreiche Anträge auf Informationszugang verzeichnet. Und auch im laufenden Jahr wurde bereits vielen Anträgen auf Informationszugang stattgegeben. Gegenstand aktueller Informationsfreiheitsanfragen waren beispielsweise die retrospektive Bewertung von Tierversuchen, Informationen über die Schwangerenkonfliktberatung oder statistische Auswertungen über die steuerliche Außenprüfung.

Das Transparenzportal erfüllt seinen Zweck vollauf und stößt dabei auf ein außerordentliches Interesse. So wurden die Seiten und Dokumenteninformationen des Transparenzportals Bremen im Jahr 2025 über 1,5 Millionen Mal aufgerufen. Viele Aufrufe dieser Dokumente auf den Internetauftritten der jeweils zuständigen Behörden, wo diese ebenfalls eingestellt wurden, kommen noch hinzu, können aber nicht beziffert werden, weil diese statistisch nicht erfasst werden. Neben den Bürgerinnen und Bürgern berufen sich auch Journalistinnen und Journalisten auf das Bremer Informationsfreiheitsgesetz und nutzen das Transparenzportal für ihre Recherchen im Land Bremen.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Timo Utermark , Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-18004, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

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