Justizministerkonferenz fasst Beschlüsse in Hamburg
12.06.2026Heute (12. Juni 2026) ging die 97. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zu Ende, die dieses Mal in Hamburg stattfand. Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling erklärt: "Gerne haben wir einem Antrag Nordrhein-Westfalens zugestimmt, mit dem die bessere Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten im Netz gefordert wird. Wir müssen Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen und die Haftung erweitern, denn bislang gehen sie viel zu wenig zum Beispiel gegen sexualisierte Deepfakes vor, die rechtswidrig erstellt wurden."
Es könne nicht angehen, so Schilling, dass das Internet als rechtsfreier Raum wahrgenommen würde und Opferrechte hintenanstünden: "Große Betreiber von Plattformen im digitalen Raum müssen Verantwortung übernehmen, wenn dort Persönlichkeitsrechte überschritten werden. Die Betreiber verdienen Milliarden mit den Inhalten, den Nutzerinnen und Nutzer dort einstellen. Künftig sollen sie die veröffentlichten Inhalte eigenverantwortlich auf offenkundige Rechtsverstöße prüfen und die Abrufbarkeit der rechtswidrigen Inhalte bis zum Ende des Prüfverfahrens unterbinden müssen. Ist der Inhalt rechtswidrig und kommen sie ihren Prüf- und Löschpflichten nicht nach, sollten sie als Gesamtschuldner haften – neben dem rechtswidrig handelnden Nutzer. Mit einer solchen Haftungsregelung könnte man die Großkonzerne dort treffen, wo es ihnen wehtut: Beim Geld." Daher sollen auf europäischer Ebene entsprechende gesetzliche Regelungen geändert werden.
Bremen hat der Justizministerkonferenz einen Antrag vorgelegt, der eine Ausweitung des sogenannten Behördenprivilegs auf die Zivilprozessordnung zum Ziel hat. Justizsenatorin Schilling erklärt: "Unsere eigenen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen ihre Behörden künftig auch im Anwaltsprozess vor den Zivilgerichten vertreten dürfen. Bislang ist dies rechtlich nicht möglich – in anderen Verfahren aber sehr wohl. Wir haben kompetentes Personal mit der Befähigung zum Richteramt oder juristische Personen mit entsprechender Qualifikation. In Verfahren, in denen ansonsten Anwaltszwang herrscht, müssen wir derzeit aber mit Steuergeld Anwältinnen und Anwälte beauftragen und ihnen die Informationen an die Hand geben, die unsere Juristinnen und Juristen selbst erarbeitet haben. Was in der Verwaltungsgerichtsordnung, dem Sozialgerichtsgesetz aber auch vor dem Amtsgericht möglich ist, sollte auch für allgemeine Zivilstreitigkeiten vor den Land- und Oberlandesgerichten gelten, vor den obersten Landesgerichten sowie in Amtshaftungssachen und Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. So könnten unnötige Kosten durch die zwingende Beauftragung eines Anwalts zur gerichtlichen Rechtsverfolgung oder -verteidigung vermieden werden." Der Antrag fand unter den Bundesländern keine Mehrheit.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben den Hamburger Antrag zur Stärkung der unabhängigen Beratung und Vertretung durch eine freie Anwaltschaft einstimmig angenommen. Dies ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat und die zentrale Rolle einer unabhängigen Anwaltschaft bei der Sicherung des Zugangs zum Recht. Der Beschluss weist in die richtige Richtung, bleibt jedoch hinter den notwendigen Schritten zur nachhaltigen Absicherung anwaltlicher Unabhängigkeit zurück. Insbesondere die ausdrückliche Verankerung des Anspruchs auf unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz wäre ein bedeutender Baustein zur Stärkung der rechtsstaatlichen Resilienz und zur dauerhaften Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes für alle Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund sollte die Diskussion über eine entsprechende Verfassungsänderung konsequent weitergeführt werden.
"Wir sehen, dass die freie, unabhängige Anwaltschaft als Grundvoraussetzung für den professionellen Zugang zum Recht in autoritären Staaten gezielt unter Druck gesetzt wird. Der Rechtsstaat wird hierdurch gezielt ausgehöhlt, effektiver Rechtsschutz besteht ohne anwaltlichen Beistand nurmehr auf dem Papier", so Justizsenatorin Schilling. "Nachdem wir die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz bereits gestärkt haben, bedarf es nun eines neuen Artikels 19 Absatz 5 Grundgesetz (GG), mit dem die unabhängige Anwaltschaft von Verfassungswegen geschützt wird. Hier besteht große Einigkeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer."
Erfolg hatte auch ein Vorstoß Bremens, die Gefahr der unabhängigen anwaltlichen Beratung durch kapitalgetragene Anbieter klar zu benennen. "Aus gutem Grund ist die Anwaltschaft dem Leitbild des Freiberuflers verpflichtet. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege sind die Anwältinnen und Anwälte ihrer Mandantschaft und dem Rechtsstaat verpflichtet und nicht kapitalgetriebenen Gewinnerzielungsinteressen. Hierbei muss es zwingend bleiben, wollen wir den Zugang zum Recht für Jedermann nicht auf dem Altar des rücksichtslosen Gewinnstrebens opfern", so Schilling.
Erfolg hatte auch ein unter Mitantragstellung Bremens erfolgter Vorstoß zum Schutz der Gerichte vor US- und Drittstaatensanktionen. "Dass die Richterinnen und Richter des Internationalen Strafgerichtshof in das Visier von Finanzsanktionen geraten, weil sie dem Völkerrecht zur Durchsetzung verhelfen, ist beschämend", so Schilling. "Ein klares Zeichen müssen wir auch setzen, wenn unsere Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unter den Druck von Drittstaaten geraten, weil Sie sich etwa gegen Hass und Hetze im Netz und gegen Einschüchterungsversuche von Kommunalpolitikern einsetzen. Der starke Rechtsstaat lebt gerade auch davon, dass wir hier ein breites Kreuz zeigen und uns hinter unsere Kolleginnen und Kollegen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften stellen."
Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, gemeinsam mit der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie und dem Bundesminister für Finanzen gegen Sanktionsregime von Drittstaaten gegen Justizangehörige vorzugehen, die darauf zielen, Betroffene vom Zahlungsverkehr und Bankkonten auszuschließen und so in ihrer täglichen Lebensführung massiv zu behindern.
Der "Diebstahl" von Kryptowerten ist nach dem jetzigen Strafrecht noch nicht in allen möglichen Konstellationen strafbar. Die Länder haben daher einstimmig einen Antrag Bayerns angenommen, um bestehende rechtliche Schutzlücken zu schließen. "Die wirtschaftliche Bedeutung von Kryptowährungen und anderen Kryptowerten nimmt immer mehr zu", erklärt Justizsenatorin Schilling. "Kryptowerte werden auch in Deutschland für Kriminelle ein zunehmend attraktives Ziel, denn sie bieten nach dem Bargeld weiterhin die höchste Anonymität bei illegalen Transaktionen und sind daher vielfältig einsetzbar. Der strafrechtliche Schutz für potentielle Opfer steigt daher in seiner Bedeutung. Kryptowährungen und -werte sind oft mit sehr langen Passwörtern gesichert. Die Entwendung dieser Passwörter stellt für sich genommen noch keine Aneignung des Wertes dar, aber nur mit dem Passwort können die Kryptowährungen und -werte verwertet werden. Das führt bei den Opfern des Diebstahls zu Problemen. Ein Phänomen unserer Zeit, dem sich das Strafrecht widmen sollte", so Schilling.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Stephanie Dehne, Pressesprecherin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-2344, E-Mail: stephanie.dehne@justiz.bremen.de