Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat
12.06.2026Am heutigen Freitag (12. Juni 2026) hat sich der Bundesrat erstmals mit dem Entwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung befasst. Die Bundesländer haben umfangreiche Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesregierung geübt und fordern Nachbesserungen. Bremen hat diese Kritik mit einem eigenen Plenarantrag unterstützt und fordert darin, dass die Reform keine negativen Auswirkungen auf Einrichtungen haben darf, die nach Tarifverträgen bezahlen.
Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Dass eine Reform der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung nötig ist, ist unstrittig. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung setzt dabei jedoch vollkommen falsche Schwerpunkte und belastet Krankenhäuser, Praxen, Pflegedienste und Versicherte teils über alle Maßen. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, ihren Entwurf deutlich nachzubessern. Eine Zustimmung der Länder kann es ohne Änderungen meiner Meinung nach sonst nicht geben."
Zum Plenarantrag Bremens führt Senatorin Claudia Bernhard aus: "Die Bundesregierung möchte, dass im Krankenhausbereich und in der häuslichen Krankenpflege künftig die Tarifsteigerungen der Beschäftigten nicht mehr vollständig finanziert werden und das Pflegebudget gedeckelt wird. Dem widersprechen wir mit unserem Antrag. Tarifgebundene Einrichtungen würden vor massiven finanziellen Verlusten stehen, der Druck auf Tarifverträge im Gesundheitswesen insgesamt steigen. Dabei ist Tarifbindung eine zentrale Voraussetzung für Fachkräftesicherung, gute Arbeitsbedingungen und eine gute Versorgung."
Die Bundesländer haben in den vergangenen Tagen in verschiedenen Ausschüssen des Bundesrats über das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz beraten. Dabei sind diverse Änderungsvorschläge erarbeitet worden, welche in der heutigen Sitzung des Bundesrats als Stellungnahme des Bundesrats an die Bundesregierung verabschiedet wurden. Die Hauptkritikpunkte Bremens sind dabei:
Unterstützt werden diese Stellungnahmen aus den Ausschüssen durch drei Plenaranträge. Der Plenarantrag Bremens fand dabei eine Mehrheit im Plenum und wird somit ebenfalls der Bundesregierung zugeleitet. Mit einem Plenarantrag kann auch nach der Befassung in den Ausschüssen des Bundesrats die Position der Länder formuliert und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden.
Die Bundesregierung plant das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Somit würde auch der Bundesrat sich noch in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 erneut mit dem Gesetz befassen. Da es sich allerdings nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, bleibt dem Bundesrat nur die Anrufung des Vermittlungsausschusses als Instrument, um Änderungen am Gesetz zu erreichen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de