Senatorin Claudia Bernhard spricht sich im Bundesrat für Videoüberwachung ohne Ausnahmen aus
12.06.2026Heute (12. Juni 2026) debattiert der Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben. Das Gesetz soll es den zuständigen Behörden ermöglichen, Missstände nachträglich nachzuvollziehen und geltendes Tierschutzrecht konsequent durchzusetzen. Der Entwurf sieht vor, dass die Verpflichtung zur Videoüberwachung nur für Schlachtbetriebe ab einer bestimmten Größe gelten soll. 95 Prozent der Betriebe wären davon ausgenommen.
Der Gesetzesentwurf ist aus Sicht von Verbraucherschutzsenatorin Claudia Bernhard nicht weitreichend genug: "Wenn die Videoüberwachung ein geeignetes Instrument für mehr Tierschutz ist, sollte sie ausnahmslos dort eingesetzt werden, wo Tiere geschlachtet werden. Die vorgesehene Ausnahme führt dazu, dass die überwiegende Mehrheit der Schlachtbetriebe nicht erfasst wird. Die Ausnahme wird dadurch zur Regel. Aus meiner Sicht steht dies im Widerspruch zum Ziel des Gesetzesentwurfs, den Tierschutz beim Schlachten nachhaltig zu stärken."
Die Freie Hansestadt Bremen wird gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg eine Erklärung zu Protokoll geben, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehene Ausnahme aus Vollzugs- und Tierschutzgründen nicht ausreicht. Lediglich 232 von rund 4.000 Schlachteinrichtungen in Deutschland würden unter die neue Regelung fallen.
Senatorin Bernhard verweist zudem darauf, dass gerade auch in kleineren Schlachtbetrieben in der Vergangenheit erhebliche Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben festgestellt wurden. Die Größe eines Betriebs sei daher kein geeigneter Maßstab für das Schutzniveau der dort geschlachteten Tiere: "Der Schutz von Tieren darf nicht davon abhängen, in welchem Betrieb sie geschlachtet werden. Das Staatsziel Tierschutz verpflichtet den Gesetzgeber, jedes einzelne Tier im Blick zu behalten. Deshalb halte ich es für erforderlich, die vorgesehene Ausnahme kritisch zu prüfen und den Anwendungsbereich der Videoüberwachung umfassend zu gestalten."
Die Änderung des Tierschutzgesetzes soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Befassung des Bundestags steht noch aus. Der Entwurf sieht vor, dass die verpflichtende Videoüberwachung nur für Schlachtbetriebe gelten soll, in denen jährlich mehr als 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden. Diese Schlachthöfe müssen nach EU-Recht ebenfalls einen Tierschutzbeauftragten benennen. Für Betriebe, die unterhalb dieser Schwelle liegen, soll eine Ausnahme von der Pflicht zur Videoüberwachung gelten. In Deutschland bräuchten damit rund 3.700 der insgesamt 4.000 Schlachteinrichtungen weder eine/einen Tierschutzbeauftragte/n noch eine Videoüberwachung.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de