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Der Senator für Kinder und Bildung

Keine Ausnahmen bei Ferienverlängerung – Schulpflicht im Fokus

12.06.2026

Die Sommerferien rücken näher – und damit für viele Familien die Reiseplanung. Die Schulbehörde erinnert aus diesem Anlass daran, dass die Schulpflicht auch an den Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien gilt. Ein vorzeitiger Ferienbeginn oder eine Verlängerung der Ferien werden grundsätzlich nicht genehmigt. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht stellt einen Verstoß gegen die Schulpflicht dar und kann die Prüfung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach sich ziehen.

Kinder- und Bildungssenator Mark Rackles betont: "Uns ist bewusst, dass Familien bei der Urlaubsplanung manchmal vor besonderen Herausforderungen stehen – etwa, wenn Ferienzeiten in verschiedenen Bundesländern kaum zusammenpassen oder Angehörige im Ausland leben. Gleichzeitig ist die Einhaltung der Schulpflicht keine Formsache, sondern Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und gleiche Bildungschancen. Im Rahmen der Qualitätsoffensive wollen wir im Hinblick auf Lernzeiten mehr Verbindlichkeit gewährleisten. Gemeinsame Regeln schaffen Fairness für alle Schülerinnen und Schüler. Deshalb bitten wir Eltern, ihre Reiseplanungen so zu organisieren, dass ihre Kinder an allen regulären Schultagen am Unterricht teilnehmen können."

Der Senator erinnert Eltern mit einem aktuellen Schreiben an die geltenden Regelungen zur Schulpflicht. Anlass sind die in den vergangenen Jahren gestiegenen Fallzahlen bei Schulpflichtverstößen: Während im Schuljahr 2021/22 lediglich 64 Verfahren registriert wurden (8,9 Prozent aller Verfahren), waren es im laufenden Schuljahr 2025/26 bereits 201 Verfahren (31,7 Prozent der Verfahren). Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen für das aktuelle Schuljahr vorläufig sind. Da Schulpflichtverstöße noch bis zu sechs Monate nach der Tat verfolgt werden können, ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen bis zum endgültigen Abschluss des Schuljahres weiter ansteigen.

Das Bremische Schulgesetz sieht bei Verstößen gegen die Schulpflicht durch Erziehungsberechtigte Bußgelder von bis zu 1.000 Euro vor. Die Schulen sind deshalb aufgefordert, die Fehlzeiten in den Wochen unmittelbar vor und nach den Ferien besonders aufmerksam zu prüfen. Sofern Eltern im Einzelfall aus besonders begründetem Anlass eine Beurlaubung durch die Schule erhalten haben, sollte diese bei der Ab- beziehungsweise Anreise mitgeführt werden.

In Abstimmung mit der Innenbehörde wird die Schulbehörde in diesem Sommer stichprobenartige Kontrollen in den Wochen vor und nach den Ferien durchführen lassen, insbesondere an Bahnhöfen und am Flughafen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin beim Senator für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de

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