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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gesundheitssenatorin Bernhard zu den Beschlüssen der GMK

Bremer Initiative zur Triage mit großer Mehrheit beschlossen

11.06.2026

Am Mittwoch und Donnerstag, 10. und 11. Juni 2026, fand in Hannover die 99. Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GMK) statt. Bremen hatte insgesamt 22 Anträge zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen (mit-)eingebracht. Dazu zählten Anträge zur Verbesserung der Versorgung von Long-Covid-Patientinnen und- patienten, zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Gesundheit von Frauen, zu Triage-Regelungen oder zur Einschränkung von Suchtmittel-Werbung.

Senatorin Claudia Bernhard (6.v.r.) zusammen mit den Gesundheitsministerinnen und -senatorinnen von Bund und Länder bei der alljährlichen Konferenz in Hannover.
Senatorin Claudia Bernhard (6.v.r.) zusammen mit den Gesundheitsministerinnen und -senatorinnen von Bund und Länder bei der alljährlichen Konferenz in Hannover. Foto: Sozialministerium Niedersachsen/ Moritz Frankenberg
  • Regelungen zur Triage
    Im September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz für nicht erklärt. Grundsätzlich geht es um die Frage: Wer bekommt in einer Katastrophe einen Intensivplatz, wenn nicht alle versorgt werden können? Und wie wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen dabei nicht benachteiligt werden? Um zu prüfen, welches Gesetz für eine Neuregelung in Frage kommt, lag ein Antrag für die Beauftragung eines Gutachtens vor. Dieser sah vor, ein allgemeines Diskriminierungsverbot in die Heilberufsgesetze der Länder zu schreiben. Damit wäre das Ergebnis bereits festgelegt worden, bevor das Gutachten überhaupt beauftragt worden wäre. Bremen hat dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der mit großer Mehrheit angenommen wurde.

    Dazu Senatorin Claudia Bernhard: "Mit unserer Initiative stellen wir sicher, dass die Neuregelung zur Triage ergebnisoffen geprüft wird. Auch eine bundeseinheitliche Regelung, die vor Gericht standhält und dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutzauftrag gerecht wird, ist somit auf jeden Fall miteingeschlossen. Wichtig ist, dass wir mit diesem Beschluss die Bedenken der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern berücksichtigen."

  • Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long Covid und Myalgischer Enzephalomyelitis (ME)/Chronischem Fatigue-Syndrom (CFS)
    Bremen setzt sich mit diesem Antrag für eine spürbare Verbesserung von Menschen mit Long Covid und ME/CFS (Myalgische Enzelphalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) ein. Trotz wachsender wissenschaftlicher Erkenntnisse erleben viele Betroffene weiterhin lange und belastende Wege bis zur Diagnosestellung. Vorhandene Erkenntnisse sollen schneller in die Praxis übertragen, die medizinische Aus- und Weiterbildung gestärkt und bestehende Versorgungsangebote weiter ausgebaut werden. Zudem wird der Bund aufgefordert zu prüfen, wie ambulante und aufsuchende Versorgungsangebote für schwerstbetroffene Patient:innen aufgebaut und nachhaltig finanziert werden können.

    Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Für viele Betroffene ist der Weg zur Diagnose immer noch zu lang. Wir brauchen mehr Wissen über ME/CFS und Long Covid in der medizinischen Versorgung und einen schnelleren Transfer neuer Erkenntnisse in die Praxen. Wer aufgrund dieser Erkrankung das Haus nicht mehr verlassen kann, darf nicht durch das Versorgungssystem fallen. Wenn die Patientinnen und Patienten nicht zur Medizin kommen können, muss die medizinische Versorgung zu ihnen kommen."

  • Herz-Kreislauf-Gesundheit von Frauen – Prävention und Versorgung
    Bremen fordert als Mitantragsteller eine stärkere Berücksichtigung der Herz-Kreislauf-Gesundheit von Frauen in Prävention, Forschung und Versorgung. Trotz der aktuellen Initiativen des Bundes, die geschlechtersensible Gesundheitsversorgung und insbesondere die Gesundheit von Frauen zu einem Forschungsschwerpunkt zu machen, gibt es sehen weiteren Handlungsbedarf. Herz-Kreislauf-Erkrankungen verlaufen bei Frauen oft anders als bei Männern und werden daher häufig zu spät erkannt und behandelt. Für eine Verbesserung der Versorgung und der Gesundheitskompetenz braucht es gezielte Aufklärung, mehr Forschung und speziell auf Frauen zugeschnittene Informationsmaterialien. Ziel ist es, die Überlebenschancen von Frauen zu erhöhen und einer Fehlversorgung entgegenzuwirken.

    Dazu Gesundheits- und Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Wir haben im Bereich der geschlechtersensiblen Forschung noch viel aufzuholen. Entscheidend ist, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse auch in der Praxis ankommen und die medizinische Versorgung von Frauen spürbar verbessern. Nur so schaffen wir echte Geschlechtergerechtigkeit im Gesundheitswesen."

  • Einschränkung von Werbung von Suchtmitteln
    Mit einem Antrag auf Einschränkung von Werbung für Suchtmitteln fordert Bremen als Mitantragssteller den Bund auf, eine kohärente Strategie für ein Werbeverbot für Suchtmittel zu erarbeiten, da die aktuelle Regulierung von Werbung unzureichend ist. Auch Fachgesellschaften und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordern die Beschränkung unter anderem zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes ein.

    Die umfassende Bewerbung von Suchtmitteln erhöht mit hoher Wahrscheinlichkeit deren Attraktivität und die Wahrscheinlichkeit, dass diese vermehrt gebraucht werden. Werbung für Erwachsene beeinflusst dabei auch Kinder und Jugendliche. So zeigen diverse Studien, dass Jugendliche früher und exzessiver Alkohol trinken, je mehr Alkoholwerbung sie sehen. Und diese sehen sie nicht nur auf Plakaten und im Fernsehen, sondern auch auf Social Media, vermittelt durch die Getränkeherstellerinnen und -herstellern, aber häufig auch durch Influencerinnen und Influencer.

    Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Weitreichende Werbeverbote könnten die Verbreitung von Suchtmitteln effektiv eindämmen. Das hat zum Beispiel das Verbot von Zigarettenwerbung gezeigt. Neben dem Ausbau für Suchtberatungsangeboten muss auch der Zugang zu Alkohol, E-Zigaretten und Glücksspiel eingeschränkt werden."

    Ein Blick auf die Zahlen zeigt die Relevanz auch im Land Bremen: Auf Basis der SCHULBUS-Studie 2024/25 wurde geschätzt, dass in der Stadt Bremen neun Prozent und in Bremerhaven elf Prozent der 14- bis 17-Jährigen einen problematischen Alkoholkonsum hatten.

Weitere von Bremen mit eingebrachte und einstimmig beschlossene Anträge fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Einführung einer Zuckersteuer zu prüfen und die Einführung eines Primärversorgungssystems für schnellere Termine bei Ärztinnen und Ärzten zügig umzusetzen.

Mehr Informationen zu den einzelnen Beschlüssen der GMK unter www.gmkonline.de/Beschluesse.

Achtung Redaktionen:
Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: Sozialministerium Niedersachsen/ Moritz Frankenberg
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Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de

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