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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremer Initiative zur Triage-Regelung

Senatorin Bernhard bringt Änderungsantrag bei der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister ein

10.06.2026

Seit heute (10. Juni 2026) beraten die Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder im Rahmen ihrer alljährlichen Konferenz über aktuelle gesundheitspolitische Themen. In Hannover bringt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard unter anderem einen Änderungsantrag zur Triage-Regelung ein. Das Problem: Der von Niedersachsen vorbereitete Beschlussantrag sieht vor, ein allgemeines Diskriminierungsverbot in die Heilberufsgesetze der Länder zu schreiben.

Eine Neuregelung ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz im September 2025 für nichtig erklärt hatte. Grundsätzlich geht es um die Frage: Wer bekommt in einer Katastrophe einen Intensivplatz, wenn nicht alle versorgt werden können? Und wie wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen dabei nicht benachteiligt werden.

Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "In einer Katastrophe über Leben und Tod zu entscheiden ist keine rein medizinische Frage. Das hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt. Genau deshalb reicht es nicht, das Diskriminierungsverbot einfach in die Landesberufsordnungen zu schreiben. Wir brauchen eine Regelung, die vor Gericht standhält. Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben ihre Bedenken unmissverständlich formuliert. Diesen Bedenken tragen wir mit unserem Änderungsantrag Rechnung. Wir wollen ein Gutachten, das wirklich ergebnisoffen prüft und das eine bundeseinheitliche Regelung nicht ausschließt."

Die Länder wollen beschließen, ein Gutachten zu beauftragen, das prüft, welches Gesetz für eine Neuregelung in Frage kommt. Der Gutachtenauftrag ist so formuliert, dass schon im Vorhinein eine Festlegung auf das ärztliche Berufsrecht als Regelungsort vorgenommen wird. Damit ist das Ergebnis bereits festgelegt, bevor das Gutachten überhaupt beauftragt wurde. Problematisch daran: Bei der Vorbereitung wurde nur ein Sachverständiger eingebunden. Die Behindertenbeauftragten waren nicht eingeladen.

Auch kann das Berufsrecht viele Dinge nicht leisten, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fordert, um dem Schutzauftrag gerecht zu werden. Dazu gehören zum Beispiel klare Verfahrensregeln oder das Verbot, eine laufende Behandlung zugunsten einer/eines anderen Patientin/Patienten abzubrechen. Und, wenn jedes Bundesland eine eigene Triage-Regelung hat, wird es schwierig, sobald Patientinnen und Patienten in ein anderes Bundesland verlegt werden müssen – was in Katastrophenlagen vorkommen kann.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de

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