Schneller bauen, sichere Brücken: Senat erklärt Brücken zum überragenden öffentlichen Interesse
02.06.2026Der Senat hat heute (2. Juni 2026) eine Beschleunigungsnovelle des Bremischen Landesstraßengesetzes beschlossen. Damit sollen die Sanierung und der Ersatzneubau der Bremer Brücken deutlich schneller umgesetzt werden. Kernstück ist eine Regelung, nach der reine Ersatzneubauten kommunaler Weserbrücken künftig planfeststellungs- und genehmigungsfrei möglich sind. Zugleich wird die Erneuerung der Brückeninfrastruktur gesetzlich als überragendes öffentliches Interesse verankert und erhält damit in jeder Abwägung Vorrang gegenüber weniger gewichtigen Belangen. Bremen schafft so die rechtlichen Voraussetzungen, um die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität tatsächlich schnell in Bauleistung umzusetzen.
Neben dem genehmigungsfreien Ersatzneubau und der Einstufung der Brückeninfrastruktur als überragendes öffentliches Interesse sieht die Novelle weitere Beschleunigungen vor. Erstmals wird nach dem Vorbild des Bundesfernstraßengesetzes die Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns eingeführt, sodass in den Fällen, in denen auch weiterhin ein Planfeststellungsverfahren erforderlich sein wird, mit dem Bau bereits begonnen werden kann, bevor das Planfeststellungsverfahren formal abgeschlossen ist. Die Planfeststellbarkeit wird auf Straßen erweitert, die eine integrale Stadtverbindung darstellen, und gilt damit nicht mehr nur für die großen Achsen.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Bremen macht weiter Dampf, um die innerstädtischen Brücken möglichst zügig und unbürokratisch in Schuss zu bringen. Dass ein Ersatzneubau an gleiche Stelle jetzt ohne großen Verwaltungsaufwand möglich ist, erleichtert und beschleunigt den Neubau der Weserbrücken ungemein. Der Dank dafür gilt unserer Bausenatorin Özlem Ünsal, weil sie bei den Brücken weiter aufs Tempo drückt."
Bausenatorin Özlem Ünsal: "Wir erklären die Erneuerung unserer Bremer Brücken zum überragenden öffentlichen Interesse. Was uns bisher gefehlt hat, war die rechtliche Geschwindigkeit und die schaffen wir jetzt. Wenn wir eine alte Brücke an gleicher Stelle ersetzen müssen, darf das keine zehn Jahre dauern. Funktionierende und stabile Brücken sind die Voraussetzung für unsere Daseinsvorsorge. Mit dem Sondervermögen haben wir erstmals seit Jahrzehnten das notwendige Geld, um den Sanierungsstau konsequent anzugehen."
Der weitere Zeitplan sieht nach dem heutigen Senatsbeschluss am 24. Juni 2026 die erste Lesung in der Bremischen Bürgerschaft und am 25. Juni 2026 die zweite Lesung mit Beschlussfassung vor.
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