Senat unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei energetischer Sanierung
26.05.2026Der Bremer Senat hat in seiner heutigen Sitzung (26. Mai 2026) die Entwicklung eines neuen Kreditförderprogramms zur Unterstützung der Wärmewende im Land Bremen beschlossen. Ziel ist es, insbesondere älteren und einkommensschwachen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern den Zugang zu zinsgünstigen und flexiblen Krediten für energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu ermöglichen.
Mit dem neuen Kreditförderprogramm will der Senat auf eine zentrale Herausforderung reagieren: Viele Eigentümerinnen und Eigentümer können die Kosten für die Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung oder für energetische Sanierungen nicht vollständig über bestehende Förderungen abdecken. Trotz bestehender Bundesförderungen bleiben häufig Finanzierungslücken, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen oder eingeschränkter Bonität – etwa, weil Kredite der KfW-Bank von Geschäftsbanken nicht weitergegeben werden oder Förderhöchstbeträge nicht ausreichen. Das neue Angebot soll diese Lücke schließen und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Bremer Klimaziele bis 2038 leisten.
Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, betont: "Die Wärmewende ist ein zentraler Baustein für den Klimaschutz in Bremen. Mit dem neuen Kreditförderprogramm schaffen wir gezielte Unterstützung für diejenigen, die bisher von bestehenden Förderangeboten kaum profitieren konnten. So leisten wir einen Beitrag dazu, die Wärmewende sozial gerechter zu machen."
Das Programm wird in Zusammenarbeit mit der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven entwickelt und soll im Herbst 2026 starten. Vorgesehen sind bonitätsunabhängige Zinssätze, flexible Laufzeiten und ergänzende Beratungsangebote. Antragsberechtigt sind alle privaten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Kleinstvermieterinnen und -vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierungen, die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme sowie Investitionen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Finanzierung des Programms erfolgt über eine Freihalteerklärung des Landes Bremen, die das Ausfallrisiko für die BAB absichert. Dadurch soll auch Personen mit geringerer Bonität der Zugang zu Krediten ermöglicht werden.
Ralf Stapp, Vorsitzender der Geschäftsführung der BAB, sieht in diesem Zusammenspiel eine große Chance: "Mit dem neuen Kreditförderprogramm schaffen wir gemeinsam mit den Hausbanken zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Menschen, die bislang nur eingeschränkt Zugang zu Förderkrediten hatten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit die Wärmewende für mehr Eigentümer:innen im Land Bremen umsetzbar wird."
Der Start des Kreditförderprogramms ist für Herbst 2026 vorgesehen. Weitere Informationen zu den konkreten Förderbedingungen und zur Antragstellung werden rechtzeitig vor Start veröffentlich werden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ina Schulze, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: ina.schulze@umwelt.bremen.de