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Der Senator für Kinder und Bildung

Früher Start für bessere Chancen: Sprachförderung wird Pflicht

Senat beschließt Gesetz als erste Maßnahme der Qualitätsoffensive

26.05.2026

Bremen regelt die Sprachförderung vor der Einschulung künftig verbindlich. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat am heutigen Dienstag (26.Mai 2026) gefasst. Mit dem neuen "Gesetz zur Stärkung der verbindlichen vorschulischen Sprachförderung" sollen Kinder künftig früher und gezielter unterstützt werden, bevor Defizite den Schulstart erschweren. Denn Sprache entscheidet darüber, wie gut Bildung gelingt und welche Chancen Kinder später haben.

Kinder- und Bildungssenator Mark Rackles betont: "Viele Kinder brauchen früh verlässliche Unterstützung beim Spracherwerb. Wer Bildungsgerechtigkeit ernst meint, muss Kinder ausreichend lange fördern. Genau dafür schaffen wir jetzt die Voraussetzungen. Kein Kind soll verloren gehen."

Die jüngsten Testergebnisse belegen den anhaltend hohen Förderbedarf: 2025 wiesen in der Stadtgemeinde Bremen 49,2 Prozent (2.740 Kinder) und in Bremerhaven 58,5 Prozent (946 Kinder) der getesteten Vorschulkinder einen Sprachförderbedarf auf. Besonders hoch ist die Förderbedarfsquote bei Nicht-Kita-Kindern: in der Stadt Bremen lag sie 2025 bei 84,8 Prozent (235 Kinder). Auch die schulischen Primo Tests nach der Einschulung bestätigen mit rund 43 Prozent einen
erheblichen Förderbedarf.

Kernpunkte der Gesetzesnovelle

Das Gesetz schafft klare Vorgaben für die vorschulische Sprachförderung:

  • Früherer Beginn: Die Pflicht zur Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen startet grundsätzlich mindestens zwölf Monate vor der Einschulung.
  • Verlängerter Beginn bei fehlenden Deutschkenntnissen: Kinder mit keinen oder sehr geringen Deutschkenntnissen sollen bereits 18 Monate vor der Einschulung in die Sprachförderung eingebunden werden.
  • Verbindlicher Mindestumfang: Die Sprachförderpflicht sieht einen klaren Mindestumfang von 20 Wochenstunden vor und findet in der Kita statt.

So erhalten Kinder frühzeitig und verlässlich ausreichend Kontakt zur deutschen Sprache – besonders dann, wenn sie zuvor keine Kita besucht haben. Damit verbessern sich ihre Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in die Schule deutlich.

Ergänzend zur gesetzlichen Regelung bleibt die kommunale Vermittlung von Kindern in Kitas — etwa durch das bereits eingeführte Kita Brückenjahr — ein wichtiges Instrument. Zugleich zeigen die Erfahrungen, dass ein Jahr Förderung insbesondere für Kinder mit sehr geringen Deutschkenntnissen oft nicht ausreicht.

Die Novelle ist die erste Maßnahme der Qualitätsoffensive des Senators für Kinder und Bildung zur Ausweitung wirksamer Lernzeiten in Kita und Schule. Mit dem neuen Gesetz stärkt Bremen systematisch die Voraussetzungen für inklusiven Bildungserfolg: Kinder erhalten früher, intensiver und planbarer die Unterstützung, die sie für einen chancengleichen Schulstart brauchen.

Der Entwurf der Novelle wird am 2. Juni 2026 in der Deputation für Kinder und Bildung beraten. Nach einem Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren soll der Entwurf Ende 2026 in der Bremischen Bürgerschaft in 1. und 2. Lesung beschlossen werden. Entsprechend gilt die neue Regelung für Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf ab dem Kita-/Schuljahr 2027/28.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin beim Senator für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de

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