Finanzsenator Fecker: Kommunen brauchen großen Wurf statt Mogelpackung
15.04.2026Der Zwei-Städte-Staat Bremen hat die bundesweit höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Dennoch sehen Bremen und Bremerhaven von der Altschuldenhilfe des Bundes für Kommunen keinen Cent. Denn die Bundesregierung will nur übermäßige kommunale Schulden finanzschwacher Flächenländer bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 berücksichtigen, wie aus dem heutigen Kabinettsbeschluss hervorgeht. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Land Bremen seine beiden Kommunen bereits entschuldet. Inzwischen schlagen die Finanzprobleme mit erheblich steigenden Ausgaben bei zugleich geringer ausfallenden Einnahmen aber auch in den kommunalen Haushalten der beiden Stadtgemeinden wieder durch.
Finanzsenator Björn Fecker bewertet den Gesetzesentwurf als Mogelpackung: "Wir haben als Land die beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven 2020 entschuldet. Jetzt wird uns das zum Nachteil gemacht. Vom Bund erhalten wir aufgrund einer willkürlichen Stichtagsregelung keine Unterstützung, obwohl inzwischen auch die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in der Wechselwirkung von Wirtschaftskrise, steigenden Sozialausgaben und geringer ausfallenden Steuereinnahmen wieder Schulden machen mussten. Die Stadtstaaten werden im Gesetz systematisch benachteiligt, obwohl sie vor den gleichen Herausforderungen stehen wie die Flächenländer. Mehr als befremdlich ist auch, dass überschuldete Kommunen deutlich weniger entlastet werden als die Geberländer. Mit diesem Gesetzentwurf entzieht sich der Bund seiner Verantwortung. Die geplante Altschuldenhilfe trägt den davongaloppierenden kommunalen Defiziten nicht ansatzweise Rechnung und verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Das ist eine klassische Mogelpackung. Nötig ist aber ein großer Wurf. Die Kommunen in Deutschland brauchen eine nachhaltige Stabilisierung ihrer Finanzausstattung. Vor Ort entscheidet sich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leistungsfähigkeit des Staates und damit auch der demokratische Rückhalt."
Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz des Bundes sieht bis 2029 pro Jahr Entlastungen von einer Milliarde Euro vor: Den größten Anteil machen mit 400 Millionen Euro die Geberlandhilfen an die finanzstarken Länder aus. Die ostdeutschen Länder werden bei den ehemaligen DDR-Zusatzversorgungssystemen um 350 Millionen Euro jährlich entlastet. Der geringste Anteil in Höhe von 250 Millionen Euro ist für die Entlastung überschuldeter Kommunen vorgesehen, wobei einige Länder stärker berücksichtigt werden als andere. Allein in den drei zurückliegenden Jahren haben die Kommunen nach Angaben der kommunalen Spitzenverbände ein Defizit von insgesamt knapp 60 Milliarden Euro verzeichnen müssen.
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