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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat am 19. Dezember 2025

18.12.2025

Am morgigen Freitag (19. Dezember 2025) kommt der Bundesrat zu seiner 1060. Sitzung zusammen. Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Finanzsenator Björn Fecker sowie die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, Staatsrätin Nancy Böhning, teil.

Zu Beginn der letzten Plenarsitzung des Bundesrats im Jahr 2025 gedenken die Länder mit einer Schweigeminute der Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti, Roma und Jenischen. Bürgermeister Bovenschulte wird als Bundesratspräsident hierzu eine Gedenkrede halten. Bereits seit über 30 Jahren lädt der Bundesrat am letzten Plenartag des Jahres Vertreterinnen und Vertreter der Opferverbände der Sinti und Roma zu einer Gedenkveranstaltung in den Bundesrat ein. Anknüpfungspunkt ist der sogenannte Auschwitz-Erlass, den Heinrich Himmler als Reichsführer der SS am 16. Dezember 1942 unterzeichnete. Daraufhin wurden hunderttausende Sinti und Roma deportiert und systematisch ermordet.

Im Anschluss wird der Bundesrat über eine umfangreiche Tagesordnung mit knapp 90 Punkten beraten, darunter mehr als 30 vom Bundestag beschlossene Gesetze. Zu diesen zählt der Bundeshaushalt 2026, das Rentenpaket, einschließlich der Aktivrente, sowie die Wehrdienstmodernisierung. Die Länder entscheiden auch, ob sie dem Gesetz zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucherinnen und Verbraucher zustimmen und ob sie zum Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten den Vermittlungsausschuss anrufen. Kurzfristig ist die Einigung aus dem gestrigen Vermittlungsausschuss zum Pflegekompetenzgesetz inklusive der Finanzierung der Krankenkassen auf die Tagesordnung gekommen.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stehen Änderungen des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, die unter anderem auf eine Senkung der Strompreise und die Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts abzielen. In einem Entschließungsantrag aus dem Finanzausschuss wird die Bundesregierung gebeten, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen – Unternehmen wie private Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen. Finanzsenator Björn Fecker hat hierzu eine Rede angekündigt.

Der Bundesrat berät morgen, ob er dem Steueränderungsgesetz 2025 zustimmt. Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen. Mit dem Gesetz sinkt zum Beispiel der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent. Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Darüber hinaus wird die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht. Schließlich können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten. Dies führt auf Länderseite aber auch zu hohen Mindereinnahmen. Finanzsenator Fecker hat auch hierzu eine Rede angekündigt. Gleichzeitig plant Bremen die Abgabe einer Protokollerklärung.

Darüber hinaus sind aus Bremer Sicht besonders hervorzuheben:

  • Absicherung des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" (TOP 39)
    Zur finalen Abstimmung steht der von Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg eingebrachte Antrag zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Aus Sicht der antragstellenden Länder ist das Programm essenziell für die Demokratiestärkung und Extremismusprävention in den Ländern. Die Bundesregierung wird daher u.a. gebeten eine künftige finanzielle Absicherung des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" auch nach 2026 bis zum Ende der Laufzeit 2032 mindestens in der bisherigen Höhe zu gewährleisten, um die wichtige Arbeit insbesondere der etablierten Beratungsprojekte abzusichern.
  • Aufnahme von Recht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand ins Grundgesetz (TOP 45)
    Die von Bremen und Rheinland-Pfalz eingebrachte Initiative zur Aufnahme des Rechts auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand in das Grundgesetz steht zur finalen Abstimmung. Momentan ist das Recht in der Bundesrechtsanwaltsordnung festgeschrieben, einem einfachen Gesetz, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könne. Jedoch halten es die antragsstellenden Länder für fundamental, dieses Recht im Grundgesetz zu verbriefen, das nur durch eine Zweidrittelmehrheit geändert werden kann. Auch die Beratungshilfe nach Bundesrecht und vergleichbare Länderleistungen sollten dabei berücksichtigt werden, um Mittellose und Personen mit geringem Einkommen zu schützen.

Die vollständige Tagesordnung finden Sie unter:
www.bundesrat.de

Ansprechpartner für die Medien:
Veit Swoboda, Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit bei der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa, Tel.: (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de