Finanzsenator Fecker begrüßt Entscheidung des Bundesfinanzhofes
10.12.2025Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform ist rechtens und verstößt mit der Verwendung pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und der Berücksichtigung der Bodenrichtwerte nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Das hat heute (10. Dezember 2025) der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und in zweiter Instanz Klagen von Immobilieneigentümern gegen die Neuregelung zurückgewiesen.
Finanzsenator Björn Fecker begrüßt die Entscheidung: "Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist ein weiterer Meilenstein, damit die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Steuerverwaltung mehr Rechtssicherheit erhalten. Die Grundsteuer ist mit dieser Reform gerechter geworden. Bei der Wertermittlung spielen die Grundstücksgröße, die Lage über die Bodenrichtwerte, das Alter der Gebäude, die Gebäudefläche und die Nutzung eine entscheidende Rolle. Damit wird einerseits sichergestellt, dass gleiche Grundstücke auch gleich besteuert werden. Und zugleich ist damit die Relation der Grundstückswerte zueinander wiederhergestellt worden."
Die Veröffentlichung der Urteile ist für Anfang 2026 angekündigt worden. Dies wartet die Steuerverwaltung zunächst ab. Die Kläger haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Deshalb ist beabsichtigt, die Einsprüche, die sich auf die vermeintliche Verfassungswidrigkeit des Bewertungsrechts beziehen, trotz der nun vorliegenden BFH-Urteile weiterhin ruhen zu lassen. Damit werden die Verfahren offen gehalten und die Steuerpflichtigen müssen nichts weiter veranlassen. Einsprüche, mit denen Fehler aus der Erklärung korrigiert werden, werden wie bisher auch, vorrangig bearbeitet.
Finanzsenator Fecker betont zudem, dass die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Grundsteuer-Reform in Bremen aufkommensneutral umgesetzt wird: "Die Stadt nimmt nach der Reform im Jahr 2025 nicht mehr ein als im Jahr 2024 vor der Reform. Das hat der Senat versprochen und dieses Versprechen haben wir eingelöst. Aufkommensneutralität heißt nicht, dass sich im Einzelfall nichts ändert. Denn es war ja gerade die Aufgabe, mehr Gerechtigkeit herzustellen. Grundstücke und Immobilien werden nun objektiv nachprüfbar nach ihrem aktuellen und tatsächlichen Wert besteuert. Die Neubewertung führt dazu, dass wertvollere Grundstücke und Immobilien höher bewertet werden als weniger wertvolle Grundstücke. Manche zahlen also nun mehr, andere dafür weniger. In der Stadt Bremen fällt die Steuerbelastung bei rund 54 Prozent der Grundstücke geringer aus als zuvor."
Notwendig geworden war die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Denn die Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 und im Osten gar seit 1935 nicht mehr an die reale Wertentwicklung angepasst worden. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge.
Die Reform soll insgesamt aufkommensneutral sein. Bremen hält dieses Versprechen ein, wie die aktuellen Zahlen zur Gegenüberstellung der jeweils festgesetzten Grundsteuer in 2024 und 2025 zeigen. Die Zahlen werden laufend aktualisiert.
Grundsteuer 2024: 180,8 Millionen Euro
Grundsteuer 2025: 179 Millionen Euro
Grundsteuer 2025 im Verhältnis zu 2024: 99,05 Prozent
Nach aktuellem Stand beträgt die festgesetzte Grundsteuer in Bremen in 2025 rund 99 Prozent der in 2024 festgesetzten Grundsteuer. Dabei ist zu beachten, dass für rund 0,9 Prozent aller Grundstücke in Bremen noch kein Grundsteuerwert festgestellt und damit auch noch kein Grundsteuerbescheid ergangen ist.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de