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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Wohnen, Landschaftspark, Kleingärten: Deputation für Bau beschließt zur Osterholzer Feldmark

08.06.2001

Die Deputation für Bau hat am Donnerstag, 7. Juni 01 drei Bebauungsplanverfahren zur Osterholzer Feldmark auf den Weg gebracht. Damit soll die planerische Voraussetzung geschaffen werden, um in Bremen Osterholz neben Wohnbauflächen auch einen Landschaftspark sowie Kleingärten verwirklichen zu können.

Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer verwies darauf, dass es sich bei den drei Teilplänen um einen zusammenhängenden Sachverhalt handelt. Wischer: „Wir wollen mit dem Wohnungsbau in der Feldmark dazu beitragen, dem Trend zur Abwanderung ins Umland entgegen zu wirken. Daneben geht es aber auch wesentlich darum, die Möglichkeiten der Naherholung im Bremer Osten deutlich zu verbessern., Dafür werden der Landschaftspark und Flächen für Kleingärten einen wichtige Impulse sein.“

Auf den für Wohnungsbau vorgesehenen Flächen östlich des Ehlersdamms sollen Einfamilienhäuser in unterschiedlichen Bauformen entstehen. Die Bebauung soll sich hinsichtlich der Geschosszahlen in den Siedlungszusammenhang der angrenzenden Kuhkampssiedlung einfügen. Mit dem Landschaftspark wird das Ziel verfolgt, das Angebot an Grün- und Freiräumen in Bremen zu erweitern. Auf 90 Hektar, die unmittelbar an das Osterholzer Dorf stoßen soll der Naturraum der Osterholzer Feldmark zu einem Landschaftspark weiterentwickelt werden. Das Kleingartengebiet schließt sich im Süden an das Wohngebiet an und soll aus drei getrennten Anlagen bestehen. Insgesamt sind bis zu 400 Kleingärten in diesem bereich vorgesehen.