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Senatskanzlei

Jens Böhrnsen zum Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses gewählt

09.03.2006

Bürgermeister teilt sich die Arbeit mit dem weiteren Vorsitzenden Joachim Hörster

Bürgermeister Jens Böhrnsen ist während der heutigen (9.3.2006) konstituierenden Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat für die 16. Wahlperiode als Vertreter des Bundesrates zum Vorsitzenden gewählt worden. Als Vertreter des Bundestages wählte das Gremium den CDU-Abgeordneten Joachim Hörster zum weiteren Vorsitzenden. Der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat traditionell zwei gleichberechtigte Vorsitzende, die sich vierteljährlich abwechseln. Bis zum 8. Juni hat Hörster diese Aufgabe übernommen Die heutige Sitzung war eine reine Verfahrenssitzung, Sachthemen standen nicht auf der Tagesordnung.


Jens Böhrnsen nach seiner Wahl: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen, das mit dieser Entscheidung in mich gesetzt wird. Ich will es durch meine Arbeit in der neuen Aufgabe rechtfertigen. Auch wenn der Geist der großen Föderalismusreform darin liegt dass der Vermittlungsausschuss in Zukunft deutlich weniger zu tun bekommt – es wird gleichwohl noch genügend Themenfelder geben, in denen widersprüchliche Interessen und Argumente austariert werden müssen. Dabei will ich gerne helfen, Vorschläge entwickeln und Brücken bauen.“


Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat agiert. Er besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind.

Seine Aufgabe besteht darin, nach Kompromissmöglichkeiten zu suchen und einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat zustimmungspflichtig sind und keine Mehrheit finden. Der Vermittlungsausschuss kann vom Bundesrat und, wenn für ein Gesetz dessen Zustimmung benötigt wird, auch von der Bundesregierung sowie dem Bundestag einberufen werden.

Dem Vermittlungsausschuss steht kein Initiativrecht zu – er ist selbst also nicht berechtigt, Gesetzesvorschläge zu machen. Die Beratungen sind vertraulich, zu Beginn der ihnen folgenden übernächsten Wahlperiode wird über eine Veröffentlichung beschlossen.


Die Häufigkeit der Anrufung des Vermittlungsausschusses hängt entscheidend von den Mehrheitsverhältnissen in Bundestag und Bundesrat ab. In der Vergangenheit hatte das Gremium wegen unterschiedlicher Mehrheiten in Parlament und Länderkammer oft erhebliche Bedeutung.